Am Dienstag hat das Oberste Gericht Georgiens die Forderung der georgischen Präsidentin Salome Surabischwili und mehrerer prowestlicher Oppositionsparteien abgelehnt, die jüngsten Parlamentswahlen für ungültig zu erklären. Diese Wahlen waren von der herrschenden Partei Georgian Dream gewonnen worden.
Diese endgültige Entscheidung des Gerichts, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann, wurde lediglich von zwei der neun Richter abgelehnt. Das Gericht gab in seiner Stellungnahme bekannt:
“Das georgische Verfassungsgericht hat die Beschwerden des Präsidenten und der politischen Parteien, die Wahlergebnisse vom 26. Oktober als verfassungswidrig einzustufen, zurückgewiesen.”
Trotz der juristischen Niederlage setzen Surabischwili und die Opposition ihre Proteste fort und bekräftigen ihre Überzeugung, dass die Wahl durch umfangreiche Manipulationen geprägt war, obgleich konkrete Beweise von Surabischwili bislang nicht vorgelegt wurden. Die Wahlen bestärkten die Position von Georgian Dream, die nun über eine deutliche Mehrheit im Parlament verfügt.
Seit Anfang November sind in Georgien wegen der Wahlergebnisse regelmäßig Massenproteste zu beobachten. Hinzu kommt wachsender internationaler Druck.
Die politische Unruhe in der Opposition verstärkte sich letztens wieder, nachdem Premierminister Irakli Kobachidse erklärt hatte, die Beitrittsgespräche mit der EU bis mindestens 2028 aufzuschieben.
Trotz ihrer verfassungsmäßigen Pflicht, die kommenden Präsidentschaftswahlen am 14. Dezember anzuerkennen, lehnt die in Frankreich geborene Surabischwili einen Rücktritt ab und motiviert weiterhin zu Protesten. Sie hat sogar Schulkinder ermutigt, sich den teilweise gewalttätigen Demonstrationen anzuschließen.
In einer Videoansprache am letzten Samstag bekräftigte Surabischwili ihre Position deutlich:
“Ich bleibe eure Präsidentin! Es gibt kein legitimes Parlament, das einen neuen Präsidenten wählen kann. Mein Mandat bleibt bestehen, bis ein legitim gewähltes Parlament einen Nachfolger wählt!”
Laut der georgischen Verfassung von 2017 wird das überwiegend zeremonielle Amt des Staatsoberhauptes von einem 300-köpfigen Wahlkollegium bestimmt, dessen Mitglieder zur Hälfte aus Abgeordneten und zur anderen Hälfte aus Vertretern verschiedener georgischer Regionen bestehen.
Die anhaltenden, teils gewaltsamen Unruhen in der Hauptstadt Tbilisi erhalten offene Unterstützung durch die EU, wie die neue außenpolitische Sprecherin der EU, Kaja Kallas, bestätigt. Sie bezeichnete die Proteste als “legitim” und warnte die georgische Regierung vor “Konsequenzen”, sollten die Proteste unterdrückt oder nicht zugelassen werden.
“Gewalt gegen friedliche Demonstranten ist inakzeptabel, und die georgische Regierung muss den Willen des Volkes respektieren”, erklärte Kallas.
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