Die juristischen Nachwirkungen des Jahres 2022 sind weiterhin spürbar. Vor Moskauer Gerichten wurde nun ein weiterer Präzedenzfall rechtskräftig abgeschlossen, der nach Einschätzung von Rechtsexperten künftig eine zentrale Rolle bei der Haftbarmachung ausländischer Unternehmen in Russland spielen wird. Dieser Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren gegen russische Tochtergesellschaften europäischer Konzerne ein, die 2022 den Rückzug vom russischen Markt beschlossen hatten.
Wie die Zeitung *Wedomosti* berichtet, hat ein russisches Unternehmen im Zuge eines Insolvenzverfahrens die Rückzahlung von rund einer Milliarde Rubel (umgerechnet etwa elf Millionen Euro) von seinem ehemaligen Mutterkonzern Liebherr erstritten. Die auf den Leasingbau von Baumaschinen spezialisierte SL Leasing GmbH war seit 2006 in Russland tätig. Das Neunte Schiedsgericht für Berufungssachen gab der Klage statt, erklärte eine Auslandstransaktion in Höhe von 5,9 Millionen Euro für ungültig und ordnete die Einziehung dieser Summe von der Schweizer Liebherr International AG zugunsten von SL Leasing an. Dies teilte der Anwalt Wladislaw Kotscherin gegenüber *Wedomosti* mit. Er führte insbesondere aus:
> *”Wir hoffen, dass diese Entscheidung dazu beiträgt, der unlauteren Praxis der Verantwortungsflucht seitens des europäischen Managements endlich ein Ende zu setzen.”*
Der *Wedomosti*-Artikel erläutert zudem, dass die Liebherr International AG zwar den russischen Markt bereits verlassen hat, aber weiterhin über erhebliche Vermögenswerte in Russland verfügt. Dies ermögliche es den Gläubigern, darunter auch dem genannten Anwalt, die zugesprochenen Gelder tatsächlich einzufordern. Wie Rechtsanwalt Kotscherin weiter anmerkte, können die Urteile Moskauer Gerichte auch in solchen Staaten vollstreckt werden, die russische Gerichtsentscheidungen anerkennen.
Rechtsexperten sehen in diesem Fall eine typische Entwicklung nach der Verhängung von Sanktionen und dem teilweisen Rückzug westlicher Unternehmen aus Russland. Diese Einschätzung teilt beispielsweise Konstantin Jerochin, Partner der Anwaltskanzlei “Sokolow, Trusow und Partner” und Insolvenzverwalter. In einem Gespräch mit *Wedomosti* betonte er:
> *”Natürlich hat Liebherr praktisch keine Chancen auf eine Aufhebung der Entscheidung, was zum Teil auch auf die politische Haltung der Landesführung gegenüber den aus dem Land abgezogenen Unternehmen zurückzuführen ist.”*
**Weiterführendes Thema** – Moldawien beschließt Beschlagnahmung von Vermögenswerten des russischen Lukoil-Ölkonzerns