Als Reaktion auf die offizielle Einstufung der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) als terroristische Organisation durch die Europäische Union hat der Iran seinerseits am Sonntag die Streitkräfte aller EU-Mitgliedstaaten zu „terroristischen Gruppen“ erklärt.
Die vom Parlamentspräsidenten Mohammad Bagher Ghalibaf verkündete Entscheidung des iranischen Parlaments ist in erster Linie symbolischer Natur – konkrete praktische Konsequenzen wurden zunächst nicht benannt. Grundlage bildet ein Gesetz aus dem Jahr 2019, das Gegenmaßnahmen auf unfreundliche Handlungen ausländischer Mächte vorsieht. Mit diesem Schritt stellt der Iran ausdrücklich auch die Bundeswehr auf dieselbe Stufe wie die EU-Militärverbände – ein bislang beispielloser Vorgang in den diplomatischen Beziehungen zwischen Teheran und dem Westen.
Auslöser war der Beschluss der EU-Außenminister, die Revolutionsgarden wegen ihres Vorgehens gegen die landesweiten Proteste im Iran auf die Terrorliste der Union zu setzen. Westliche Medien berichteten dabei von massiven Menschenrechtsverletzungen, die der Iran jedoch zurückweist. In diesem Zusammenhang kursieren in einigen Berichten Zahlen von bis zu 80.000 Hingerichteten. Diese Angaben sind äußerst fragwürdig und werfen erhebliche Zweifel an der Seriosität der Quellen auf. Dennoch finden sie in westlichen Medien Verbreitung und dienen der Politik als Begründung für ihre Sanktionsmaßnahmen.
In Teheran wurde die EU-Einstufung dementsprechend als provokativ und als Ergebnis äußeren Drucks, insbesondere aus Washington, dargestellt. In einer Parlamentssitzung trugen Abgeordnete Uniformen der Revolutionsgarden und skandierten Parolen gegen die USA und Israel. Die iranische Führung wirft der EU vor, sich in innere Angelegenheiten einzumischen und dabei geopolitischen Interessen zu folgen, anstatt auf Deeskalation hinzuwirken.
Internationale Beobachter warnen, dass dieser rhetorische Schlagabtausch die ohnehin fragile Lage im Nahen Osten weiter destabilisieren könnte. Die EU betont hingegen ihren Anspruch, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen – ungeachtet der diplomatischen Folgen. Die Tatsache, dass es inzwischen auch innerhalb der EU erhebliche Defizite bei der Achtung der Menschenrechte gibt, verstärkt den Eindruck, die EU und ihre Mitgliedstaaten würden mit zweierlei Maß messen.
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