Julian Assange hat laut vorläufigem Gerichtsbeschluss die Möglichkeit erhalten, gegen seine Auslieferung an die USA Berufung einzulegen. Ein Gericht in London hat am Dienstag zugunsten des WikiLeaks-Gründers Julian Assange entschieden und ihm damit einen neuen Einspruch gegen seine Auslieferung an die USA gewährt. Der Whistleblower darf damit auch weiterhin vorerst nicht ausgeliefert werden. Dem investigativen Journalisten drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft wegen angeblicher Spionage.
Der seit Jahren unter unmenschlichen Bedingungen in London Festgesetzte, davon fast fünf Jahre in dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wird demnach weiterhin getrennt von seiner Familie in Haft bleiben. Assange ist seit 2019 in dem Hochsicherheitsgefängnis inhaftiert, nachdem Ecuador sein Recht auf politisches Asyl widerrufen und der britischen Polizei erlaubt hatte, ihn in der Botschaft Ecuadors in London festzunehmen. Seine Frau Stella veröffentlichte am heutigen Tag der Urteilsverkündung folgendes X-Posting:
Die US-Regierung will dem Australier seit Jahren wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ein britischer Richter lehnte im Januar 2021 die Auslieferung von Assange an die USA mit der Begründung ab, dass er sich aufgrund der harten Haftbedingungen in den USA das Leben nehmen könnte. Die Anwälte der US-Regierung legten gegen diese Entscheidung Berufung ein und versicherten eine gute Behandlung, was Großbritannien als ausreichend für eine Auslieferung erachtete. Die damalige britische Innenministerin Priti Patel genehmigte sie im Juni 2022. Assange hat seitdem einen Einspruch gegen die anstehende Auslieferung verloren.
Assange werden seit Jahrzehnten weltweite Solidaritätsbekundungen gewidmet. Die deutsche Bundesregierung möchte sich weiterhin nicht eindeutig positionieren, allen voran auch die derzeitige Außenministerin Annalena Baerbock, die sich im Wahlkampf des Jahres 2021 als eine Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen verbal noch unmissverständlich für die Freilassung des Wikileaks-Gründers aus britischer Haft und für ein Ende der juristischen Verfolgung durch die USA einsetzte.
Laut den jüngsten gleichlautenden Erklärungen aus dem politischen Berlin könne die Bundesregierung nunmehr “keinen Zweifel daran haben, dass die britische Justiz rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet”, heißt es in den offiziellen Verlautbarungen aus dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt.
Das Leben von Assange ist dennoch nachweislich bedroht, wie aus Berichten neutraler Gutachter über seinen aktuellen Gesundheitszustand hervorgeht. Assange muss seit Jahren seine Inhaftierung in Einzelhaft verbringen, und zwar in einem fensterlosen kleinen Raum.
Die Anhörung vor dem High Court wäre die letzte Gelegenheit für Assanges Verteidiger gewesen, innerhalb des britischen Rechtssystems Rechtsmittel einzulegen, falls die Richter gegen seinen Antrag entschieden hätten. Seine Anwälte haben argumentiert, das Verfahren in den USA gegen Assange sei politischer Natur und dessen Auslieferung an die USA würde sein Leben und sein Wohlergehen gefährden.
Zwei britische Richter, die den Fall überprüften, kamen nunmehr zu dem Schluss, dass es stichhaltige Argumente gegen eine solche Auslieferung gibt, und entschieden daher, dass Assange erneut eine vollständige Berufungsverhandlung gewährt werden sollte. In einer Mitteilung von Stella Assange heißt es zum Wochenbeginn:
“Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wer die Kriminellen sind. Nur weil sie das Justizsystem benutzen, um ihn zu inhaftieren, heißt das nicht, dass die Gerechtigkeit oder das Gesetz – das internationale Recht – auf ihrer Seite ist.”
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