Die Klage gegen Deutschland wegen Begünstigung von Völkermord wird im April vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verhandelt. Nicaragua hat Deutschland verklagt und drängt auf eine Eilentscheidung. Hintergrund ist die Klage Südafrikas gegen Israel. Südafrika wirft Israel vor, Völkermord an den Palästinensern zu begehen. Von Deutschland wird dies bisher geleugnet. Trotz der hohen Zahl ziviler Opfer durch israelischen Beschuss vertritt Kanzler Scholz bisher die Haltung, er habe “keine Zweifel”, dass sich Israel ans Völkerrecht halte. Deutschland liefert Israel Waffen, unterstützt das Land zudem finanziell und hat die Finanzierung des UN-Palästinenserhilfswerks ausgesetzt.
Zwei Tage sind für die Anhörung der Klägerin und der Beklagten angesetzt. Am 8. und 9. April hat Deutschland die Möglichkeit, auf die Vorwürfe aus Nicaragua zu reagieren und sie zu entkräften. Ob das gelingt, ist fraglich. Das Gericht folgte in einer ersten Entscheidung im Kern der Argumentation Südafrikas und verhängte Maßnahmen gegen Israel. Es machte damit deutlich, dass es die Vorwürfe für begründet hält.
Nicaragua hatte in seiner Klage gegen Deutschland ebenfalls auf eine Eilentscheidung gedrängt. Das Land beschuldigt Deutschland, durch die Verweigerung der Zahlungen an das Palästinenserhilfswerk der UN sowie durch die finanzielle und militärische Unterstützung Israels Völkermord zu begünstigen.
Nach einem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023, bei dem nach israelischen Angaben über 1.100 Menschen getötet wurden, geht Israel massiv gegen die Hamas vor. Ziel ist deren völlige Vernichtung. Dabei starben nach offiziellen Angaben bisher über 31.400 Palästinenser, darunter ein hoher Teil Frauen und Kinder. Israel hat inzwischen eine weitere Offensive in der Grenzstadt Rafah angekündigt.
Mehr zum Thema – Trotz Abwürfen von Hilfslieferungen bleibt Scholz dabei: Israel hält sich ans Völkerrecht