Die Anklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump durch Sonderstaatsanwalt Jack Smith bezüglich des unzulässigen Umgangs mit geheimen Dokumenten wurde abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Smiths Ernennung nicht gesetzeskonform war.
Sonderstaatsanwalt Smith, der von US-Generalstaatsanwalt Merrick Garland bestellt wurde, sollte die Vorwürfe untersuchen, wonach Trump nach der Amtszeit im Weißen Haus klassifizierte Unterlagen in seiner Privatresidenz in Florida zurückbehalten hatte, sowie eine mögliche Verschwörung zur Manipulation der Präsidentschaftswahlen 2020 aufdecken.
Richterin Aileen Cannon erklärte, dass keine der gesetzlichen Grundlagen, die zur Unterstützung von Smiths Ernennung angeführt wurden, dem Generalstaatsanwalt die Befugnis verleihen, „einen Unterbeamten mit so weitreichenden Ermittlungsbefugnissen zu berufen, wie sie Special Counsel Smith innehat.“ Zudem seien die „überdehnten rechtlichen Argumentationen und der Verweis auf inkonsistente Historie oder außergerichtliche Autoritäten“ nicht ausreichend, um das Gericht von der Rechtmäßigkeit zu überzeugen.
Weitere Informationen folgen in Kürze …