Heute Vormittag herrschte in Paris während der etwa zweistündigen Verhandlung große Spannung. Die Frage stand im Raum, ob Marine Le Pen, die rechtskonservative Parteivorsitzende der Rassemblement National (RN), im Zuge der Urteilsverkündung von den Präsidentschaftswahlen 2027 ausgeschlossen wird, wie es bereits die Anklage vorsah.
Französische Medienberichte bestätigen nun, dass Le Pen bei den kommenden Präsidentschaftswahlen in Frankreich nicht mehr antreten darf, da ein fünfjähriges politisches Betätigungsverbot gegen sie verhängt wurde. Wie bereits Nicolas Sarkozy erlebt hat, muss auch sie als Vorsitzende der RN-Fraktion in der Nationalversammlung für zwei Jahre eine elektronische Fußfessel tragen.
Le Pen wurde zusätzlich zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, von der zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, sowie zu einer Geldbuße von 100.000 Euro. Le Monde fasst die Entwicklungen und Dynamiken der Gerichtsentscheidung zusammen.
“Im Zusammenhang mit dem Skandal um die EU-Parlamentsassistenten wurde die Partei Rassemblement National zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro verurteilt, davon eine Million Euro unbedingt, und zusätzlich wurde eine Million Euro beschlagnahmt, die bereits während der Untersuchungen eingezogen worden war.”
“23 weitere Angeklagte erhielten Strafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und vier Jahren Gefängnis, wobei zwei Jahre ohne Bewährungsfrist zu verbüßen sind. Die Höchststrafe traf Marine Le Pen. Je nach Einzelfall wurden zusätzlich Geldstrafen und Wahlverbote, teils mit Bewährung, verhängt. Einzig ein Angeklagter wurde freigesprochen.”
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich für Le Pen eine Haftstrafe von fünf Jahren, davon drei zur Bewährung, und eine Geldstrafe gefordert. Die fünfjährige Wahlunfähigkeit mit sofortiger Wirkung bedeutet, dass diese Strafe umgehend in Kraft tritt, selbst wenn Le Pen Berufung einlegt.
Die Richterin erklärte, Le Pen sei “zentral” in einem Schema zur Veruntreuung von EU-Mitteln für die Bezahlung von Parteimitarbeitern involviert gewesen. Pascal Perrineau, ein französischer Politikwissenschaftler, äußerte sich dazu auf RTL und meinte, das Urteil verdeutliche, wie “die Verschärfung der Anti-Korruptionsgesetze allmählich die Richterschaft zur Stimme in politischen Debatten macht”.
Medienberichten zufolge verließ Le Pen den Gerichtssaal vor der Urteilsverkündung.
Das Gerichtsurteil versiegelt somit das Ende ihrer Ambitionen, als Präsidentschaftskandidatin Emmanuel Macron im Jahr 2027 zu folgen. Le Pens Leibwächter Thierry Légier wurde zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
RN-EU-Parlamentsmitglied Marion Maréchal äußerte sich auf einem X-Posting kritisch über das Urteil:
“Marine Le Pen hatte uns auf dem Weg zum Erfolg geführt. Das ist ihre einzige ‚Schuld‘, und dafür wird sie nun verurteilt. Niemand aus unserem Lager sollte sich mit diesem Urteil zufrieden geben. Gestern war es François Fillon, heute Marine Le Pen. Wer wird der Nächste sein?”
Jean-Luc Mélenchon, Gründer der Bewegung “La France Insoumise” (Unbeugsames Frankreich), kommentierte ebenso auf X und sprach sich für direktdemokratische Mittel aus:
“Ich unterstütze die Stellungnahme der Unbeugsamen voll und ganz und möchte hinzufügen: Die Entscheidung über die Absetzung eines gewählten Vertreters sollte in den Händen des Volkes liegen. Ein Abberufungsreferendum in einer demokratischen Sechsten Republik würde genau dafür sorgen.”
Le Pen hat die Möglichkeit, das sofortige Verbot ihrer politischen Aktivität rechtlich zu anzufechten, was jedoch nur dann aufgehoben werden könnte, wenn ein Gericht ihrem Einspruch vor den Wahlen stattgibt.
Sie kann ihren Sitz in der französischen Nationalversammlung bis zum Ende ihrer Amtszeit behalten.
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