Pawel Durow, der Gründer des Messengerdienstes Telegram, hat Frankreich verlassen und ist nach Dubai gereist, nachdem er gerichtliche Genehmigung erhalten hatte. Die Nachrichtenagentur AFP berichtete, dass Durow, der russische Wurzeln hat und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, für mehrere Wochen das Land verlassen durfte. Am Samstagmorgen (Ortszeit) sei er vom Pariser Flughafen Le Bourget aus abgeflogen.
Laut einem Bericht des US-amerikanischen Magazins Wired vom Anfang Februar, der sich auf einen Staatsanwalt bezieht, müsste der IT-Unternehmer in Frankreich noch mindestens ein Jahr auf den Beginn seines Prozesses warten. Am 28. Januar informierte die Pariser Staatsanwaltschaft die russische Nachrichtenagentur RIA Nowosti, dass ein Termin für die Gerichtsverhandlung noch nicht festgelegt wurde. Französische Medien berichteten, dass Durow Anfang Dezember 2024 erstmalig zu den Vorwürfen befragt wurde, eine Befragung, die etwa zehn Stunden dauerte.
Durow war am 24. August am Pariser Flughafen festgenommen worden und einige Tage später gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Während der Zeit unter gerichtlicher Aufsicht musste er sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und durfte das Land nicht verlassen.
Der Gründer von Telegram sieht sich mit Ermittlungen in zwölf verschiedenen Fällen konfrontiert, darunter Beihilfe zur Verwaltung einer Online-Plattform für illegale Transaktionen, Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, Betrug und Geldwäsche. Zusätzlich wird ihm vorgeworfen, nicht ausreichend mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert zu haben. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Durow äußerte sich zu den Vorwürfen und bezeichnete sie als überraschend. Er betonte, dass sein Messengerdienst zahlreiche Maßnahmen ergriffen habe, um möglichen Bedrohungen entgegenzuwirken. Er habe sich schon lange dafür eingesetzt, in Frankreich eine direkte Verbindung zwischen Telegram und den Behörden zur Bekämpfung von Terrorismus zu schaffen. Durow argumentierte weiter, dass Länder, die Ansprüche gegen Plattformen wie Telegram haben, diese direkt verklagen sollten, statt die Gründer strafrechtlich zu verfolgen.
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