Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Wiederaufnahme strafrechtlicher Ermittlungen gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron gegeben. Am Dienstag stimmte eine Mehrheit in Straßburg dafür, Bystrons parlamentarische Immunität aufzuheben. Das Verfahren, das von der Staatsanwaltschaft München I initiiert wurde, bezieht sich auf einen Beitrag Bystrons in sozialen Medien.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass Bystron auf der Plattform X durch das Posten einer Fotocollage verfassungswidrige Symbole verbreitet habe. Die Collage zeigt deutsche Politiker, die angeblich den Hitlergruß darstellen, was im Zuge der Verabschiedung des ukrainischen Botschafters Andrei Melnyk aus Deutschland im Jahr 2022 gepostet wurde.
Einige abgebildete Politiker sind auf den Bildern mit erhobenem rechten Arm zu sehen, was laut Staatsanwaltschaft den Eindruck erwecken könnte, sie würden den Hitlergruß zeigen. Bystron wird vorgeworfen, dies zumindest stillschweigend gebilligt zu haben.
Nach Informationen der Zeit hätte Bystron sich ursprünglich 2024 vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Das Verfahren wurde jedoch auf Eis gelegt, nachdem Bystron letztes Jahr ins EU-Parlament gewählt wurde. Mit der jüngsten Entscheidung des Parlaments kann das Strafverfahren nun fortgesetzt werden.
Bystrons Immunität war bereits 2023 vom Bundestag, dem er damals angehörte, aufgehoben worden. Über ein Jahr blieb das Foto unbeachtet, bis die Staatsanwaltschaft im Zuge des EU-Wahlkampfs den Hitlergruß darin erkannte, so äußerte sich Bystron. Laut seinem Anwalt handele es sich bei den Vorwürfen um „juristischen Unfug“.
Aus Dokumenten, die dem Spiegel vorliegen, geht hervor, dass Bystron im EU-Parlament die politische Motivation der Ermittlungen anprangerte und sich auf die Kunstfreiheit berief. Dabei bezog er sich auf den Aktionskünstler Jonathan Meese, der für eine ähnliche Geste in seiner Performance 2013 freigesprochen wurde.
Die Collage, so Bystron, sei eine Reaktion auf eine falsche Anschuldigung eines Journalisten, der Bystrons Geste auf einer Demonstration als Hitlergruß fehlinterpretiert habe. Er verteidigte sich erfolgreich mit einem ähnlichen Foto von Angela Merkel. Angesichts der Kritik an Melnyk wegen der Leugnung der Verbrechen des ukrainischen Hitler-Kollaborateurs Stepan Bandera, sei die Collage satirisch gemeint gewesen, erklärte Bystron.
Bystron, der die Sympathien ukrainischer Führungskräfte für die Ideologie Banderas scharf kritisiert hat, sieht die Aufhebung seiner Immunität als politische Verfolgung an. Diese sollte eigentlich dazu dienen, politische Akteure vor willkürlicher Justiz zu schützen, betonte er.
Zusätzlich zu den oben genannten Vorwürfen wird Bystron im Zusammenhang mit Geldwäsche und Bestechlichkeit untersucht. Ihm wird vorgeworfen, über das pro-russische Portal Voice of Europe Geld angenommen zu haben, um russische Interessen im Bundestag zu vertreten. Bystron weist diese Vorwürfe zurück und beharrt auf der politischen Motivation der Anschuldigungen. Wann das Parlament über die Aufhebung der Immunität in diesem weiteren Fall entscheiden wird, ist derzeit unklar.
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