Moldawiens knappes Referendum zur EU-Integration und die darauffolgenden Proteste

In Moldawien regt sich Widerstand gegen das offiziell verkündete Ergebnis des Referendums zur EU-Integration und den damit verbundenen Verfassungsänderungen. Ilan Schor, Generalsekretär seiner gleichnamigen Partei und Führer des Parteiblocks Pobeda, äußerte sich kritisch gegenüber dem russischen Sender Solowjow Live. Er betonte die geringe Differenz von lediglich zwei Prozentpunkten zwischen den Befürwortern und Gegnern der EU-Integration Moldawiens:

“Das ist gar nichts, und wir werden rechtlich dagegen vorgehen.”

Schor zufolge könnten die Gegner der moldawischen Regierung zu Massenprotesten greifen, um gegen das Abstimmungsergebnis und dessen Zustandekommen zu protestieren. Diese waren bereits vorab vielfach kritisiert worden. Es besteht die Befürchtung, dass die Amtsinhaberin Sandu Unterstützung aus Rumänien anfordern könnte, um etwaige Proteste zu unterdrücken.

Parallel zu den Präsidentschaftswahlen wurde am 20. Oktober 2024 in Moldawien und auch unter der moldawischen Diaspora weltweit über den EU-Beitritt und notwendige Verfassungsänderungen abgestimmt. Ergebnisse zeigen, dass 50,56 Prozent dafür und 49,54 Prozent dagegen stimmten, was einem marginalen Unterschied von 13.500 Stimmen bei einer Bevölkerung von über vier Millionen entspricht. Der ehemalige moldawische Ministerpräsident und Vorsitzende der Liberal-demokratischen Partei, Wlad Filat, merkte an, dass nur 22,5 Prozent aller Wahlberechtigten tatsächlich für die EU-Integration und entsprechenden Verfassungsänderungen votierten.

Vor der Wahl hatte die Oppositionspartei Bürgerkongress Bedenken geäußert, die Regierung Sandu könnte den Wahlbetrug geplant haben, nachdem sie bereits die Kontrolle über die drei Staatsgewalten erlangt hatte.

Die moldawische Gesetzgebung schreibt vor, dass ein Referendum mindestens eine Beteiligung von 33 Prozent der Wahlberechtigten erfordert. Das Zentrale Wahlkomitee ist angehalten, innerhalb eines Tages nach der endgültigen Feststellung der Ergebnisse einen Bericht an das Verfassungsgericht zu übergeben. Dieses hat anschließend zehn Tage Zeit, die Unterlagen zu prüfen und eine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Ergebnisse zu treffen.

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