Während die EU in Betracht zieht, die Sanktionen für überhöhte CO₂-Flottenwerte zu verzögern, um einen möglichen Kollaps der Automobilindustrie zu vermeiden, hat sie kürzlich wegen illegaler Kartellabsprachen im Bereich Fahrzeugrecycling Geldbußen in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro gegen mehrere Autohersteller verhängt.
Volkswagen trifft es mit einer Strafe von etwa 128 Millionen Euro am härtesten. Mercedes-Benz hingegen wurde als einziger deutscher Automobilkonzern nicht mit einer Geldbuße belegt. Der Grund dafür ist, dass der Konzern die kartellrechtlichen Verstöße selbst aufgedeckt hat und somit straffrei bleibt.
Die verhängten Bußgelder gehen auf unerlaubte Absprachen zurück, die sich darauf bezogen, dass die Hersteller die Kosten für die Verschrottung von Altfahrzeugen nicht tragen wollten, obwohl eine EU-Verordnung von 2002 vorschrieb, dass nicht mehr fahrtüchtige Wagen kostenlos angenommen werden müssen. Zudem hatten sich die Unternehmen darauf geeinigt, keine Daten über den Anteil recycelbarer Materialien in ihren Fahrzeugen zu veröffentlichen. Diese Praxis bestand seit 2002, die Strafen beziehen sich jedoch auf den Zeitraum von Mai 2002 bis September 2017.
Die Automobilhersteller rechtfertigten ihre Absprachen damit, dass sie mit den Fahrzeugwracks noch Gewinne erzielen könnten, obgleich viele dieser Fahrzeuge gar nicht in Europa entsorgt, sondern häufig vor Ablauf ihrer Lebensdauer nach Afrika exportiert werden. Insbesondere Mercedes könnte aus diesem Grund die Absprachen verraten haben, da ein großer Teil ihrer exportierten Fahrzeuge aus Teilen besteht, die auch auf deutschen Schrottplätzen demontiert und weiterverkauft werden.
Auch wenn die Bußgelder auf den ersten Blick hoch erscheinen – beispielsweise müssen die französischen Konzerne Stellantis und Renault 75 bzw. 81 Millionen Euro zahlen – erscheinen sie relativ zu den Jahresgewinnen der Unternehmen deutlich geringer. So erzielte VW trotz eines beachtlichen Gewinnrückgangs von 30 Prozent im Jahr 2024 immer noch einen Gewinn von 12,5 Milliarden Euro, nahezu das Hundertfache der verhängten Strafe.
Die neuen Regelungen könnten die Hersteller dazu zwingen, einen Teil der Entsorgungskosten selbst zu tragen, was insbesondere bei Elektrofahrzeugen erhebliche Auswirkungen haben könnte. Aufgrund des geringen Gebrauchtwagenmarktes in Europa und fehlender Infrastruktur zum Betrieb solcher Fahrzeuge im Globalen Süden, wäre eine Weiterveräußerung am Lebensende dieser Fahrzeuge kaum möglich.
Weiterführende Informationen – Deutschland durchlebt die längste Krise seiner Nachkriegsgeschichte.