Man rüstet sich für den Zeitpunkt, an dem westliche Unternehmen, die den russischen Markt plötzlich verlassen haben, möglicherweise zurückkehren möchten. Viele dieser Unternehmen haben bei ihrem Abgang Klauseln in ihre Verträge eingefügt, die es ihnen ermöglichen könnten, ihre Beteiligungen zurückzuerwerben und somit reibungslos zurückzukehren. Doch der russische Staat stellt klar, dass dies nicht so einfach sein wird. Unternehmen, die Russland nach den Geschehnissen des Jahres 2022 verlassen haben, sollen keine bevorzugten Bedingungen mehr erhalten. Wie Wladimir Putin in Bezug auf eine hypothetische Rückkehr des amerikanischen Unternehmens McDonald’s äußerte, wird „niemand mehr den roten Teppich für sie ausrollen“.
Ein neuer Gesetzesentwurf, der im Juni von der Staatsduma verabschiedet werden soll, behandelt die Modalitäten der Rückkehr ausländischer Firmen nach Russland. Der Entwurf, verfasst von dem Abgeordneten Wladislaw Resnik und bereits vom Finanzministerium genehmigt, bestimmt, dass ausländische Unternehmen Anteile nur zurückkaufen können mit der Zustimmung des neuen Eigentümers und der Behörden. Besonders kritische Vermögenswerte, die für die finanzielle Stabilität und die Verteidigungsfähigkeit Russlands wichtig sind, dürfen nur mit Zustimmung des russischen Präsidenten zurückübertragen werden. Laut dem Portal RBK:
“Wenn der Anteil, den die abgewanderten ausländischen Eigentümer zurückkaufen wollen, mehr als 10 Prozent der stimmberechtigten Aktien beträgt, ist eine Sondergenehmigung einer Regierungskommission notwendig. Die Neuerungen erlauben russischen Firmen zudem, die Rückübertragung von Vermögenswerten an ausländische Investoren einseitig abzulehnen, selbst wenn zuvor eine Optionsvereinbarung getroffen wurde. Die Verweigerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich, einschließlich der Zugehörigkeit des Investors zu einem als unfreundlich eingestuften Staat, einem Kaufabschluss nach dem 24. Februar 2022, einem wohl unterbewertetem Optionspreis oder einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des neuen russischen Eigentümers.”
Sergei Gawrilow, Vorsitzender des staatsdumaneigenen Ausschusses für Eigentum, betonte die Wichtigkeit dieses Gesetzes als “Prüfstein für die Glaubwürdigkeit und die wirklichen Absichten ausländischer Investoren” in einem Gespräch mit RBK.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass aufgrund der neuen Gesetzgebung zahlreiche große westliche Unternehmen wohl nicht mehr auf dem russischen Markt tätig sein dürfen. Maria Spiridonowa, Mitglied der Anwaltskammer, erklärt, dass das Rückführungssystem “die Interessen russischer Investoren vorrangig behandeln und besonders empfindliche Bereiche wie Bau, Landwirtschaft, Maschinenbau sowie Wissenschaft und Innovation schützen sollte.”
Dmitri Ljubomudrow, Mitglied im Rat für Finanz-, Industrie- und Investitionspolitik, unterstreicht: “Die ausländischen Unternehmen haben den russischen Markt unter Verstoß gegen bestehende Vorschriften verlassen und dadurch der russischen Wirtschaft Schaden zugefügt, für den sie jetzt unbedingt aufkommen müssen.”
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