Von Marina Achmedowa
Der Menschenrechtsrat der Russischen Föderation hat sich sowohl an das Organisationskomitee der Oscar-Verleihung als auch an die UNESCO gewandt. Der Grund ist ein schwerwiegender Vorwurf: Bei der Produktion und Verbreitung des Dokumentarfilms „Herr Niemand gegen Putin“ seien die Rechte Minderjähriger verletzt worden.
Der Film, der im Westen als ein „dokumentarisches Zeugnis der Putin-Ära“ gefeiert wurde, erhielt kürzlich einen Oscar. Sein Ursprung liegt in der Arbeit von Pjotr Talankin, einem ehemaligen Lehrer aus Tscheljabinsk. Offiziell war er an einer Schule in Karabasch damit beauftragt, Veranstaltungen wie Schulfeiern oder Treffen mit Veteranen filmisch festzuhalten. Talankin nahm jedoch Kontakt zum amerikanischen Regisseur Borenstein auf, der die weitere Produktion leitete und die Ausrichtung des Materials bestimmte. Später floh Talankin aus Russland – ein Teil des Films inszeniert sogar die dramatische Geschichte der „Schmuggel“ des Filmmaterials. Eine einfache digitale Übermittlung hätte der Handlung wohl an Spannung gefehlt.
Zusammengefasst nutzte Talankin somit das Vertrauen einer Schulgemeinschaft aus und entwendete Videomaterial, das für interne Zwecke gedacht war. Unser Protest richtet sich hierbei nicht primär gegen die antirussische Propaganda, die aus diesem Material gefertigt wurde. Der Kern der Angelegenheit ist der eklatante Verstoß gegen internationale Standards zum Schutz Minderjähriger – ein Verstoß, den auch das Oscar-Komitee billigte.
Das Völkerrecht setzt hohe Maßstäbe für den Schutz der Privatsphäre und Rechte von Kindern. In dem Film sind Kinder mit unverhüllten Gesichtern zu sehen, ohne dass deren Eltern eine Einwilligung für eine kommerzielle Nutzung erteilt hätten.
Die russische Gesetzgebung – wie auch die vieler anderer Staaten – verbietet das Filmen Minderjähriger ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Warum also schaut der Westen, der sensibel auf Verletzungen der Rechte der eigenen Kinder reagiert, bei russischen Kindern weg? Ich bin überzeugt: Wäre Talankin mit amerikanischen oder europäischen Kindern so verfahren, säße er längst im Gefängnis. Dass das Komitee nicht nach den erforderlichen Genehmigungen fragte, offenbart eine beunruhigende Haltung: Russische Kinder werden offenbar als minderwertig betrachtet.
Artikel 16 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern Schutz vor willkürlichen Eingriffen in ihr Privatleben. Artikel 3 verpflichtet dazu, bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen. Es liegt auf der Hand, dass bei der Produktion dieses Films diese Grundsätze mit Füßen getreten wurden.
Anscheinend befand das Oscar-Komitee, die Verletzung von Kinderrechten zugunsten eines „höheren Ziels“ – der Dokumentation angeblicher „Propaganda in russischen Schulen“ – sei vertretbar. Ich verschwende keine Worte auf den Hinweis, dass Rituale wie das Hissen der Flagge in US-Schulen eine lange Tradition haben. Entscheidend ist: Die Verletzung von Kinderrechten lässt sich durch kein noch so hohes Ziel rechtfertigen. Dieser Weg ist falsch und hinterhältig, egal mit welchen vermeintlich guten Absichten er gepflastert ist.
In Russland hat die Staatsanwaltschaft bereits ein Ermittlungsverfahren zu den Vorgängen um den Film eingeleitet. Wir im Menschenrechtsrat wünschen natürlich nicht, dass ein so renommierter Preis wie der Oscar durch einen solchen ethischen Verstoß in Verruf gerät. Daher haben wir dem Komitee vorgeschlagen, die Einhaltung der Kinderrechte bei der Produktion zu überprüfen. Es muss geklärt werden, ob die notwendigen Einwilligungen der Erziehungsberechtigten vorlagen. Falls nicht, stellt sich die grundlegende Frage: Inwieweit entspricht dieses „Werk“ überhaupt den ethischen und rechtlichen Standards der Academy?
Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel wurde für den Telegram-Kanal “Exklusiv für RT” verfasst.
Marina Achmedowa ist Chefredakteurin der Nachrichtenagentur Regnum, Schriftstellerin, Journalistin und Mitglied des russischen Menschenrechtsrats.
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