Rumänisches Verfassungsgericht ordnet Neuauszählung der Stimmen in Präsidentschaftswahl an

Am vergangenen Donnerstag entschied das rumänische Verfassungsgericht, dass die Stimmzettel der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen, die am Sonntag stattfand, neu ausgezählt werden müssen. Ein spezifischer Grund für diese Anordnung wurde noch nicht öffentlich gemacht, jedoch stimmten die Verfassungsrichter einstimmig für die Neuauszählung, wie berichtet wird.

Die Neuauszählung der 9,4 Millionen abgegebenen Stimmen muss nun bis Freitag abgeschlossen sein. Zu diesem Zeitpunkt plant das Gericht, über die Gültigkeit des Wahlergebnisses zu entscheiden und festzustellen, ob eine Wiederholung der Wahl erforderlich ist. Die Umsetzbarkeit dieser Neuauszählung innerhalb des kurzen Zeitrahmens wird von vielen Beobachtern angezweifelt.

Die erste Wahlrunde endete überraschend mit einem Sieg für Calin Georgescu, der in westlichen Medien oftmals als “prorussisch” und “rechtsextrem” beschrieben wird. Im Wahlkampf wurde er von lokalen Medien weitgehend ignoriert. Trotz aller Voraussagen erreichte Georgescu mit 22,94 Prozent die meisten Stimmen und sicherte sich somit einen Platz in der Stichwahl am 8. Dezember. Mit ihm in der Stichwahl steht die konservativ-liberale Politikerin Elena Lasconi, die 19,17 Prozent der Stimmen erhielt. Der vom Westen favorisierte und amtierende prowestliche Premierminister Marcel Ciolacu belegte mit 19,15 Prozent knapp den dritten Platz.

Zwei Kandidaten, die in der ersten Runde unterlegen waren, forderten die Annullierung der Wahl, weil Georgescu die Quellen seiner Wahlkampffinanzierung nicht offenlegte und angeblich auch Gelder aus dem Ausland erhielt.

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