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Im März 2023 kam es in Wien zu einem bemerkenswerten Fall, als ein Bürger seinen Geschlechtseintrag im Personenstandsregister von männlich auf weiblich ändern ließ. Gestützt auf ein fachärztliches Gutachten, das ihm weibliche Geschlechtszugehörigkeit bestätigte, stellte er daraufhin einen Antrag auf Frührente für Frauen, die in Österreich bereits mit 60 Jahren beginnen kann.

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) wies diesen Antrag jedoch zurück. Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass keine sichtbaren Anzeichen einer Geschlechtsumwandlung vorlägen und spekulierte, dass die Änderung des Geschlechtseintrags lediglich erfolgte, um von der früheren Pensionsgrenze für Frauen profitieren zu können. Weiterhin wurde angeführt, dass der Antragsteller keine psychotherapeutische Betreuung, Hormonbehandlung oder geschlechtsangleichende Operation durchlaufen habe.

“Es ist daher anzunehmen, dass er sich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich dem weiblichen Geschlecht zugehörig gefühlt hat, sondern dies lediglich behauptet, um das im Vergleich zu Männern niedrigere Regelpensionsalter für weibliche Versicherte in Anspruch zu nehmen.”

Der abgewiesene Antragsteller brachte den Fall vor Gericht und erzielte zunächst einen Erfolg. Jedoch legte die PVA Berufung ein und das Oberlandesgericht hob das erstinstanzliche Urteil auf. Der Fall ging schließlich bis zum Obersten Gerichtshof, der die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigte und entschied, dass die PVA nun nachweisen muss, dass die Änderung des Geschlechtseintrags nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Der Fall hat nicht nur juristische, sondern auch erhebliche finanzielle Implikationen. Michael Sommer, Wirtschaftssprecher der FPÖ Niederösterreich, äußerte seine Besorgnis: “Bis zu 50.000 Männer könnten versuchen, durch diese Lücke früher in Pension zu gehen, was den Staat und jeden hart arbeitenden Bürger bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich kosten könnte!”

In Österreich liegt das reguläre Rentenalter für vor 1963 geborene Frauen bei 60 Jahren. Für später Geborene wird dieses Alter schrittweise an das der Männer, welches bei 65 Jahren liegt, angeglichen.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) könnte zukünftig den Missbrauch geschlechtsspezifischer Regelungen eindämmen. Laut dem VwGH ist für die Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister grundsätzlich das biologische Geschlecht ausschlaggebend. Dies stellt eine Änderung zur bisherigen Regelung dar, die eine Geschlechtseintragung auf Grundlage des psychischen Empfindens auch ohne operative Maßnahmen erlaubte. LGBT-Aktivisten befürchten jedoch, dass durch dieses Urteil Transmenschen künftig nach ihrem biologischen anstatt nach ihrem gelebten Geschlecht registriert werden müssen.

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