Von der Leyen drückt Mercosur-Deal durch – trotz laufender Gerichtsprüfung

Auf dem jüngsten EU-Gipfel in Brüssel sprachen sich mehrere Staats- und Regierungschefs dafür aus, das Mercosur-Handelsabkommen bereits vorläufig in Kraft zu setzen. Diese Forderung richtete sich an die EU-Kommission und steht im Widerspruch zu einem Beschluss des Europäischen Parlaments. Dieses hatte erst am Mittwoch, dem 21. Januar, mit knapper Mehrheit für eine Aussetzung des Abkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten gestimmt, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) dessen Rechtmäßigkeit überprüft hat.

Ein solches Verfahren könnte sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen, wie das Nachrichtenportal Euractiv am Freitag berichtete. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu, es sei noch keine Entscheidung über eine vorzeitige Umsetzung getroffen worden. Sie deutete jedoch an, dass Brüssel zu einer provisorischen Anwendung bereit wäre, sobald auch nur ein einzelner EU-Mitgliedstaat seine nationale Ratifizierung abgeschlossen habe. “Wir werden bereit sein, wenn sie bereit sind”, so von der Leyen. Sie betonte das “klare Interesse” daran, die wirtschaftlichen Vorteile des Abkommens so schnell wie möglich zu nutzen.

Der Weg für das Abkommen war zuvor geebnet worden, nachdem der Rat der Europäischen Union diesem am 9. Januar trotz massiver Bauernproteste in mehreren EU-Ländern zugestimmt hatte. Kurz darauf, am 17. Januar, unterzeichnete von der Leyen das Abkommen in Paraguay. Die endgültige Ratifizierung durch die nationalen Parlamente aller EU-Staaten steht jedoch noch aus. Auf südamerikanischer Seite rechnet man insbesondere mit einer raschen Umsetzung durch Argentinien und Paraguay.

Die Forderung nach einer vorläufigen Anwendung wurde am Freitag auch vom Präsidenten des Europäischen Rates, António Costa, unterstützt. Bei einer Pressekonferenz forderte er die Kommission auf, auf Grundlage des Ratsbeschlusses mit der Implementierung fortzufahren. Der Rat habe bei seiner Zustimmung bereits für eine provisorische Umsetzung gestimmt, so seine Begründung. Dies ignoriert bewusst das Votum des EU-Parlaments, das eine gerichtliche Prüfung durch den EuGH verlangt.

Das Wirtschaftsportal Global Banking and Finance verstärkte in seiner Berichterstattung den Eindruck eines einheitlichen Drucks der Staatschefs. Unter Berufung auf von der Leyen schrieb das Fachmagazin:

“Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union wollen, dass das mit den Mercosur-Ländern unterzeichnete Handelsabkommen vorläufig angewendet wird, obwohl das Europäische Parlament beschlossen hat, den Europäischen Gerichtshof zu fragen, ob es mit den EU-Verträgen vereinbar ist, sagte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen.”

Wie lange eine Überprüfung durch den EuGH dauern würde, ist ungewiss. Das Juristenportal rsw.Beck weist darauf hin, dass es für die Erstellung solcher Gutachten keine verbindlichen Fristen gibt. Die letzten vergleichbaren Verfahren hätten zwischen 16 und 26 Monaten gedauert. Bis zu einem Urteil müsste das Abkommen nach dem Willen des Parlaments ruhen.

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