Trotz eines international ausgegebenen Haftbefehls hat der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu Ungarn besucht. Kristóf Szalay-Bobrovniczky, Staatssekretär im ungarischen Verteidigungsministerium, begrüßte ihn öffentlich auf Facebook mit den Worten: “Willkommen in Ungarn, Benjamin Netanjahu”. Kurz darauf wurde Netanjahu von Viktor Orbán, dem Ministerpräsidenten Ungarns, empfangen.
Obwohl der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) aufgrund von Netanjahus Rolle im Gazakonflikt im November einen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte, lud Orbán ihn nach Ungarn ein. Mitgliedsstaaten des IStGH, zu denen mehr als 120 Länder inklusive Deutschland gehören, sind verpflichtet, Netanjahu festzunehmen, sobald er ihr Territorium betritt. Israel und die USA sind jedoch nicht unter diesen Ländern.
Trotz der internationalen Verpflichtungen äußerte der wahrscheinliche zukünftige Bundeskanzler Deutschlands, Friedrich Merz (CDU), seine Absicht, Netanjahu in Deutschland zu treffen. In einem Telefonat sicherte Merz Netanjahu zu, dass er in Deutschland nicht festgenommen werde.
Orbán kritisierte den Haftbefehl des IStGH öffentlich und bezeichnete ihn als Rechtsbruch, der “auch noch Öl ins Feuer gießt”. Er versprach Netanjahu, dass er keinerlei Konsequenzen zu befürchten habe, sollte er die Einladung annehmen und den Haftbefehl ignorieren.
Parallel dazu kündigte Ungarn an, Schritte zum Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof einzuleiten, einem permanenten Tribunal, das sich mit Kriegsverbrechen und Völkermord befasst. Gergely Gulyás, der Stabschef von Premierminister Viktor Orbán, erklärte:
“Die Regierung wird das Austrittsverfahren am Donnerstag in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen und internationalen Rechtsrahmen einleiten.”
Netanjahu wird vorgeworfen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Neben ihm erging der Haftbefehl auch gegen den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant sowie gegen den bereits verstorbenen Hamas-Führer Mohammed Deif. Netanjahu hat die Anschuldigungen vehement abgestritten und die Richter des IStGH beschuldigt, von antisemitischen Motiven geleitet zu sein.
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