Ein bemerkenswertes Urteil wurde kürzlich von einem Gericht in Klagenfurt gefällt. Eine 54-jährige Frau wurde zu vier Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Der Vorwurf: Sie soll ihren an Krebs erkrankten Nachbarn mit dem Coronavirus infiziert haben, woraufhin dieser an einer Lungenentzündung verstarb.
Während des Prozesses stellte ein Gutachter fest, dass das Coronavirus in der Blutprobe der Frau und dem Körper ihres Nachbarn “nahezu zu 100 Prozent identisch” sei. Coronaviren mutieren schnell, was laut dem Gutachter ein klares Indiz für den Infektionsweg darstellt. Es fehlen jedoch Vergleichsdaten zur Mutationsrate des Virus bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem in der medialen Berichterstattung.
Bereits im Juli 2023 wurde die Angeklagte wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatte nach einem positiven Corona-Test im Dezember 2021 ihre Wohnung verlassen und hatte ohne Maske Kontakt zu anderen Menschen. Die Familie ihres Nachbarn beschuldigt sie, für seine Erkrankung verantwortlich zu sein. Die Angeklagte weist dies zurück und behauptet, zur fraglichen Zeit krank im Bett gelegen zu haben und an einer alljährlichen Bronchitis gelitten zu haben.
In einem ähnlichen Fall in Deutschland wurde eine Mitarbeiterin eines Pflegeheims, die der fahrlässigen Tötung angeklagt war, freigesprochen. Das Gericht in Hildesheim konnte sie nicht zweifelsfrei als Ursache der Infektionskette identifizieren.
Der Tagessatz der Geldstrafe in Klagenfurt beträgt lediglich vier Euro. Dies deutet darauf hin, dass die verurteilte Frau finanziell schlecht gestellt ist. Dies könnte auch eine Erklärung dafür sein, dass sie während der Quarantäne ihre Wohnung verlassen musste, da sie sich vermutlich weder angemessene Vorräte noch einen Lieferdienst leisten konnte.
Es besteht die Befürchtung, dass die Angeklagte aus finanziellen Gründen das Urteil nicht anfechten kann. Diese Entscheidung könnte auch für andere Österreicher folgenschwere Bedeutung haben, da hier eine rechtliche Verantwortung für eine möglicherweise tödliche Infektion einer positiv getesteten Person zugeschrieben wird, ohne die Möglichkeit anderer Infektionsquellen zu berücksichtigen. Auch die Frage, ob der Verstorbene direkt an Corona starb, wurde in der Berichterstattung nicht thematisiert.
Mehr zum Thema ‒ Verfassungsgericht muss über Corona-Berufsverbote entscheiden