Das Hamburger Landgericht hat dem Milliardär Alischer Usmanow in einem aktuellen Urteil Recht zugesprochen. Usmanow, der von 2008 bis 2022 als Präsident des Internationalen Fechtverbandes (FIE) agierte, wurde in einer Untersuchung der ARD vorgeworfen, ein System zur Beeinflussung von Schiedsrichterentscheidungen im Fechtbereich etabliert zu haben.
Der Hauptinformant des ARD-Berichts war Marcus Schulz, ein ehemaliger Schiedsrichter, der über Usmanows erheblichen Einfluss auf die Kampfrichter berichtete. “Das System ist so aufgebaut, dass bei den Olympischen Spielen manipuliert wird, da diese die größte globale Aufmerksamkeit auf das Fechten ziehen. Alles zielt darauf ab, und deshalb wird der Unterbau so manipuliert, dass möglichst nichts dem Zufall überlassen wird”, erklärte Schulz.
In zwei Artikeln und einem Video der Berichterstattung wurden auch Vorwürfe von Sandro Bazadze, einem georgischen Fechter, erwähnt, der behauptete, im Achtelfinale in Paris durch ungerechte Entscheidungen der Schiedsrichter verloren zu haben.
Die FIE widersprach diesen Manipulationsvorwürfen entschieden. Der derzeitige Präsident der Organisation, Emmanuel Katsiadakis, betonte, dass die Hauptinformationsquelle, Schulz, aus der Liste der Schiedsrichter gestrichen worden sei. Zudem sei eine Manipulation durch das bestehende System, in dem Schiedsrichter 30 Minuten vor Beginn der Kämpfe per Computer zugewiesen werden, ausgeschlossen.
Das Gericht stufte die Berichterstattung der ARD als “unzulässig verdachtsorientiert” ein und verbot dem Sender die Weiterverbreitung der inkriminierten Informationen. Bei Nichtbeachtung drohen dem Sender ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Haft. Usmanows Pressesprecher teilte mit, dass die Gerichtsentscheidung die Informationen der Beiträge als falsch bewertet habe.
Weiterhin haben die Plattformen Sport1.de und Krone.at, nach Aufforderung durch Usmanows Anwälteteam, ihre Berichte korrigiert. Die ARD hat eine freiwillige Richtigstellung abgelehnt, woraufhin Usmanows Anwälte rechtliche Schritte einleiteten.
Joachim Steinhöfel, Usmanows Anwalt, kritisierte das Vorgehen der ARD und bezeichnete es als „bedauerliches ethisches und journalistisches Versagen“. “Die Berichterstattung erfolgte ohne soliden Beweis und basierte auf Gerüchten. Sie ist Teil einer Diffamierungskampagne gegen meinen Mandanten”, erklärte Steinhöfel.
Usmanow hat in der Vergangenheit bereits mehrere erfolgreiche Gerichtsentscheidungen gegen Medien erreicht. Beispielsweise verbot das Landgericht Hamburg dem Magazin Forbes im Januar 2024 die Verbreitung von Behauptungen, Usmanow unterstütze Präsident Wladimir Putin und löse „seine Geschäftsprobleme“. Diese Behauptungen waren Ausgangspunkt für EU-Sanktionen gegen den Milliardär. Zudem musste die österreichische Zeitung Kurier die Behauptung, Usmanow sei einer von Putins Lieblingsoligarchen, im September 2023 zurücknehmen.
Usmanow, der sowohl die russische als auch die usbekische Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit der EU-Sanktionierung im Jahr 2022 gerichtlich gegen diese Maßnahmen vorgegangen. Seine Anwälte argumentieren, seine prominente Position sowie Vorurteile gegen vermögende Russen hätten zu den Anschuldigungen beigetragen.
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