Eine Glosse von Tom J. Wellbrock
Lassen Sie uns mit einem zentralen Anliegen beginnen: der Jugend, dem wertvollsten Gut einer jeden Nation:
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Seit dem 1. August 2024 genießen alle Jugendlichen in Regionen mit einem Mangel an Ausbildungsplätzen das Recht auf eine berufliche Ausbildung außerhalb der Betriebe. Welche Gebiete hiervon betroffen sind, legt die Bundesagentur für Arbeit fest. Diese Jugendlichen werden als “marktbenachteiligte Jugendliche” klassifiziert.
Es gibt erfreuliche Nachrichten für die LGBTQ+ Community:
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Transgeschlechtliche, nicht-binäre und intergeschlechtliche Personen haben bereits die Möglichkeit, ihren Namen und ihr Geschlechtstandesamtlich ohne medizinische Gutachten zu ändern. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das im November wirksam wird und bereits im August einen weiteren Aspekt einführt, können Männer und Frauen ihr geschlechtliches Selbstverständnis im Pass vermerken lassen und dennoch einen Namen des anderen Geschlechts wählen. Das Gesetz zielt auf größerer Diversität und Freiheit ab.
Für Eigenheimbesitzer wird es ebenfalls eine bedeutende Neuerung geben:
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Ab dem 1. August müssen Hausbesitzer, die keine Regentonne unter ihrer Regenrinne installiert haben, eine “Regenrinnenabflusssteuer” entrichten. Diese Steuer basiert auf der durchschnittlichen Niederschlagsmenge ihrer Region. Wer eine Tonne nutzt, ist von der Steuer befreit.
In Bezug auf die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen gibt es geringfügige Anpassungen:
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Die Vergütungssätze für eingespeisten Strom sinken leicht. Besitzer von Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp erhalten nun 8,11 Cent/kWh, bis zu 40 kWp sind es 7,03 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp 5,74 Cent/kWh. Trotz der Reduktion bleibt das System stabil, was eine gewisse Kontinuität für die Verbraucher sichert.
Automobilisten, die elektrische Fahrzeuge fahren, können von einer neuen Regelung profitieren:
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Angesichts der höheren Reparaturkosten für Elektroautos im Vergleich zu Verbrennungsmotoren, führt die Bundesregierung eine pauschale Erstattung von 19% der Reparaturkosten ein, welche beim Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantragt werden kann. Die Regelung gilt allerdings nicht für Tesla-Fahrzeuge.
In Baden-Württemberg wurde eine besondere Aktion für Insektenfreunde gestartet:
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Die Bürger sind dazu eingeladen, an einer großflächigen Insektenzählung teilzunehmen. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fokussiert sich dabei insbesondere auf die rot-schwarze Feuerwanze. Für die Zählung können Lupen oder Ferngläser verwendet werden.
Ein weiteres heikles Thema ist das Fahren unter Cannabiseinfluss:
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Das Autofahren unter dem Einfluss von Cannabis ist nun bis zu einer Obergrenze von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum erlaubt. Überschreitet ein Fahrer diesen Wert, drohen Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Die Bundesregierung arbeitet an einem Gerät zur Messung des THC-Wertes, welches Autofahrern ermöglichen soll, ihr Konsumverhalten entsprechend zu steuern.
Wir hoffen, dass unsere Leser den Spaß mitmachen, zu erraten, welche der berichteten Neuerungen echt sind und welche nicht. Sie sollen dabei bitte auf digitale Hilfsmittel verzichten, damit es spannender bleibt.
Tom J. Wellbrock ist Journalist, Sprecher, Podcaster, Moderator und Mitherausgeber des Blogs neulandrebellen.
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