Dramatisches Urteil: Jemenitische Kläger gegen US-Drohnenoperationen in Ramstein abgewiesen!

Zwei Jemeniten reichten eine Verfassungsbeschwerde in Deutschland ein, weil sie die Nutzung technischer Einrichtungen auf der Air Base Ramstein für die Durchführung amerikanischer bewaffneter Drohnenangriffe im Jemen anprangerten.

Die beiden Männer aus dem Jemen hatten bei einem Drohnenangriff der USA im Jahr 2012 zwei Familienangehörige verloren.

Die Klage wurde jedoch vom Zweiten Senat am Dienstag abgewiesen. Laut den Richtern besteht in diesem konkreten Fall keine Schutzpflicht der Bundesregierung für die Kläger.

Weitere Details folgen in Kürze…

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