Schockierendes Urteil: Jemenitische Kläger gegen US-Drohneneinsatz in Ramstein abgewiesen!

Zwei jemenitische Staatsbürger haben in Deutschland eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, mit der sie die Beteiligung Deutschlands an US-Drohnenangriffen im Jemen aufgrund der Nutzung der Air Base Ramstein kritisierten. 2012 kamen zwei Familienangehörige dieser Männer bei einem solchen Angriff ums Leben.

Am Dienstag lehnte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Klage als unbegründet ab. Die Richter entschieden, dass im vorliegenden Fall keine Schutzpflicht der Bundesregierung gegenüber den Beschwerdeführern bestehe. Die Regierung der USA führt das Drohnenprogramm im Jemen offiziell als Teil ihres “War on Terror” und zielt dabei speziell auf islamistische Terrorgruppen ab.

Das Bundesverfassungsgericht fasste sein Urteil wie folgt zusammen:

“Heute hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Beschwerde zweier Bürger aus Jemen zurückgewiesen. Die Kernfrage war, ob Deutschland durch die Bereitstellung technischer Einrichtungen auf der US-Luftwaffenbasis in Ramstein gegenüber den Klägern bestehende Schutzpflichten verletzt hat. Nach einer umfassenden Bewertung wurde die Beschwerde als unbegründet eingestuft. Ob sich eine grundrechtliche Verantwortung Deutschlands aus diesen Drohneneinsätzen ergibt, wurde nicht abschließend geklärt.”

Die Kläger machten geltend, dass die deutsche Regierung durch die Bereitstellung der Ramstein-Basis eine Mitverantwortung für die nach ihrer Ansicht völkerrechtswidrigen Drohnenangriffe trage.

Die ARD-Tagesschau erläuterte den technischen Aspekt der Drohneneinsätze:

“Die USA führen Drohnenattacken in Jemen durch. Die Drohnen sind unbemannt und werden aus den USA ferngesteuert. Aufgrund der Erdkrümmung muss das Signal zur Fernsteuerung über die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz umgeleitet werden.”

Zum Gerichtsurteil merkte das Portal Legal Tribune Online an:

“Das Ausbleiben einer Unterbrechung des Einsatzes von Ramstein im Drohnenprogramm durch das BVerfG war nach den Eindrücken der mündlichen Verhandlung im Dezember [2024] von Prozessbeobachtern erwartet worden. Mehrere Richter äußerten währenddessen Skepsis bezüglich der strategischen Klage, die von der Menschenrechtsorganisation ECCHR unterstützt wird.”

Das ECCHR kommentierte in einem Artikel einen früheren Gerichtsfall:

“Im März 2019 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Deutschland auf die Einhaltung des Völkerrechts durch die USA bei der Nutzung von Ramstein hinwirken muss. Dieses Urteil, das drei Mitgliedern der Familie Bin Ali Jaber Recht gab, wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht im November 2020 aufgehoben.”

Die Bundesregierung argumentierte, ihre militärische Bündnisfähigkeit könne gefährdet sein, wenn sie gezwungen würde, “Einsätze ausländischer Streitkräfte in Drittstaaten gemäß deutscher Auffassung von Völkerrecht zu überwachen, nur weil diese einen Stützpunkt in Deutschland nutzen”.

Das Bundesverteidigungsministerium berichtete, dass es von den US-Streitkräften über den geplanten Bau einer Satelliten-Relaisstation für Drohnensteuerungen auf Ramstein informiert und keine Bedenken im Truppenbauverfahren geäußert wurden.

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