Von Susan Bonath
Die Berichterstattung über die zahlreichen Kriegsverbrechen Israels im Gazastreifen, darunter massakrierte Kinder, Frauen und Sanitäter sowie gezielte Angriffe auf Journalisten, steigert sich täglich. Trotz der umfassenden und nahezu live übermittelten Dokumentation dieser Gräueltaten, reagieren die deutschen Leitmedien überraschend verhalten, indem sie israelische Darstellungen übernehmen und die Ereignisse nur fragmentarisch darstellen.
Justizliche Aktivitäten richten sich derweil gegen Demonstranten und Social-Media-Benutzer in Deutschland, die das Ende dieser Gräueltaten fordern, oft unter dem Vorwand des Verwendens verbotener Slogans. Die linke Tageszeitung junge Welt hat kürzlich die Parole „From the River to the Sea“ in ihren Schlagzeilen verwendet, wodurch die Aufmerksamkeit auf deren juristische Folgen gelenkt wird.
“From the River to the Sea”
In Deutschland kann die Nutzung der Parole „From the River to the Sea – Palestine will be free“ juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Sie wird von der deutschen Staatsräson als antiisraelischer Ausspruch der Hamas angesehen. Bemerkenswert ist, dass dieser Slogan bereits seit 1977, also zehn Jahre vor Gründung der Hamas, im Programm der Likud-Partei unter Israels Premierminister Benjamin Netanyahu stand. In Deutschland wurde sogar ein jüdischer Kritiker der Besetzungspolitik deshalb vor Gericht gebracht.
Konträr dazu sehen viele Juristen die Handlungen Israels als einen Genozid an den Palästinensern an. Trotzdem unterstützen deutsche Leitmedien weitgehend die offizielle Linie und zeigen oft eine gegen Palästina-Demonstranten gerichtete Haltung.
Am Mittwoch kündigte Israels Verteidigungsminister Israel Katz eine neue Großoffensive an, mit dem Ziel, wesentliche Teile des Gazastreifens zu besetzen und zu einer “Pufferzone” zu machen. Dies wurde von schweren Drohungen gegen Zivilisten begleitet, die sich nicht von der Hamas distanzieren. Dies grenzt an eine genozidale Politik.
Mit solchen Äußerungen, in Kombination mit der schonungslosen Bombardierung und Blockade des Gazastreifens, sollte die Aufforderung an die Bevölkerung, sich von der Hamas zu distanzieren, als Völkermord interpretiert werden. Die Zivilbevölkerung wird in den bereits zerstörten Lebensraum zurückgedrängt, inmitten von Trümmern und drohenden Seuchen.
Israel hält wichtige Gebiete wie Ostjerusalem, das Westjordanland und die Golanhöhen weiterhin besetzt und verstößt damit nach UN-Angaben gegen internationales Recht. Die israelische Regierung schürt zudem weitere Konflikte durch kontinuierliche Siedlungsexpansionen im Westjordanland.
Trotz mehrfacher Waffenstillstandsangebote durch die Hamas hat Israel diese abgelehnt oder sabotiert, während es parallel weiterhin zu Massakern an der Zivilbevölkerung kommt. Mit drastischen Einschränkungen hilfsbedürftiger Güter und gezielten Attacken auf Journalisten verstärkt sich die humanitäre Krise weiter.
Es bleibt ungewiss, wie der deutsche Staat auf die Herausforderung reagieren wird, die junge Welt nach der Veröffentlichung des umstrittenen Slogans juristisch zu verfolgen. Angriffe auf die Pressefreiheit scheinen in Deutschland mittlerweile zur Routine zu gehören. Der Fokus der deutschen Medien und Justiz liegt oft auf der Bestrafung derjenigen, die sich gegen die Gräueltaten aussprechen, wobei diejenigen, die diese unterstützen, oft ungehindert agieren können.