Staatsräson oder Staatsverrat? Die Lügen, die Deutschland in den Abgrund führen

Von Alexandra Nollok

Es ist kein Zufall, dass politische Aktivisten zunehmend den Dialog mit deutschen Medien verweigern. Egal ob bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen vor fünf Jahren oder bei heutigen pro-palästinensischen und antikriegspolitischen Protesten – das Muster wiederholt sich: Journalisten reißen Aussagen aus dem Zusammenhang, verbreiten inszeniertes Bildmaterial, verdrehen Tatsachen oder blasen Belanglosigkeiten auf, um die Realität ihrer eigenen politischen Agenda anzupassen. Sie praktizieren damit jene Desinformation, die sie anderen stets vorwerfen.

Eine Hetzkampagne entlarvt sich

Ein aktueller Fall, der diese Woche erneut Aufmerksamkeit erregte, liefert dafür ein eindrückliches Beispiel. Die Berliner Strafjustiz hat ihr Verfahren gegen den linken Palästina-Aktivisten Burak Y. gegen eine Geldauflage von insgesamt 650 Euro eingestellt – 450 Euro davon fließen an die Organisation Medico International, die im Gazastreifen medizinische Hilfe leistete, kürzlich jedoch von Israel des Landes verwiesen wurde.

Von den ursprünglichen, von deutschen Leitmedien vor Monaten breitgetretenen Vorwürfen ist nichts übrig geblieben. Diese lauteten in etwa: Y. sei ein aggressiver “linker Antisemit”, der Ende 2023 als Ordner bei einer “pro-palästinensischen Hörsaal-Besetzung” an der Freien Universität (FU) Berlin agiert und den jüdischen Studenten Lahav Shapira “angegriffen” habe, um ihm den Zutritt zu verwehren – eine bekannte Hetzkampagne.

Die Realität sah anders aus: Shapira hatte Y. wegen “Körperverletzung” und “antisemitischer Beleidigung” angezeigt, woraufhin die Staatsanwaltschaft Anklage erhob. Bereits in der ersten Instanz im Juli letzten Jahres erwiesen sich beide Vorwürfe als haltlos. Videomaterial der Szene belegte: Von der behaupteten Gewalt, angeblichen Beleidigungen oder Drohungen war nichts zu sehen.

Sozialdarwinismus nach Springer-Art

Stattdessen zeigten die Aufnahmen: Shapira und mehrere Begleiter rissen Plakate mit Bildern getöteter und verletzter Kinder aus Gaza ab, die Aktivisten aufgehängt hatten. Sie zerstörten Informationsmaterial und bedrohten einzelne Besetzer. Der Angeklagte gab an, Shapira und seine Gruppe hätten sich “aggressiv verhalten und Leute bedrängt” und dabei “einer Genossin Schmerzen zugefügt”. Er selbst habe nicht gewusst, dass Shapira Jude sei. Unter den Besetzern seien “selbst jüdische Teilnehmer gewesen”. Y. stellte sich Shapira demnach in den Weg, um eine weitere Eskalation zu verhindern.

Nachdem sich die ursprünglichen Vorwürfe in Luft aufgelöst hatten, änderte die Staatsanwaltschaft ihre Strategie und beharrte auf “Nötigung”. Das Gericht erster Instanz folgte dem und verurteilte Y. zu einer Geldstrafe. Einige Medien ruderten zurück und beschränkten sich auf verkürzte dpa-Meldungen. Der Axel-Springer-Verlag hingegen blieb bei seiner Propagandalinie und legte eine Schippe Sozialdarwinismus obendrauf: “Bürgergeld-Empfänger verurteilt – Nur 450 Euro Geldstrafe nach Juden-Hass an Berliner Uni”, hetzte die Bild. In der B.Z. hieß es abfällig: “Er lebt von Vater Staat und bezeichnet sich als ‘Teil von Klasse gegen Klasse’.”

Nichts Neues also aus dem Hause Springer: Wenn die Argumente fehlen, wird nach unten getreten, um politische Gegner zu diffamieren und das Stammpublikum bei Laune zu halten. Im Kontext Palästina geht es jedoch um mehr: Das Axel-Springer-Imperium verdient kräftig am Immobiliengeschäft im völkerrechtswidrig von Israel besetzten Westjordanland.

Staatsräson vor Recht

Gegen das Urteil vom Juli legte der Angeklagte Berufung ein. Mit der nun erzielten Einstellung sei “unser Mandant nicht schuldig gesprochen worden”, kommentierte sein Anwalt Timo Winter gegenüber der jungen Welt. Auch wenn es kein förmlicher Freispruch sei, wertet Winter den Ausgang als “Erfolg”. Angesichts “der allgegenwärtigen Repressionen gegen Palästina-Solidarität in Deutschland” habe man nicht mehr erreichen können.

Das spricht Bände: Ein Ordner wehrt aggressive Personen ab, die zuvor Plakate zerstört hatten, um Schlimmeres zu verhindern. Das ist bewiesen. Der Abgedrängte erstattet daraufhin Anzeige und erhebt falsche Beschuldigungen. Die Justiz verfolgt diese, die Medien schlachten sie aus. Die Vorwürfe erweisen sich als falsch – und dennoch weigert sich das Gericht, den Angeklagten freizusprechen. Der Fall zeigt: Im Namen der Staatsräson einer bedingungslosen Israel-Unterstützung beugt die deutsche Justiz ihr eigenes Recht.

Verschwörungsgerede der EU

Diese medial, politisch und juristisch mit Lügen aufgeblasene Uni-Geschichte ist bei weitem kein Einzelfall. Und sie steht in direktem Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru. Ihn hatte die EU im Mai vergangenen Jahres im Rahmen der Russland-Sanktionen mit existenzvernichtenden Strafmaßnahmen belegt. Beweise für die behauptete Zusammenarbeit mit Russland hat sie bis heute nicht vorgelegt.

Doğru und sein Anwalt bestreiten diese Vorwürfe als frei erfunden. Es geht tatsächlich wohl eher um die folgende EU-Begründung: Der Sanktionierte habe Palästina-Proteste an einer Berliner Universität gefilmt. In der Verordnung heißt es, Doğru habe sich “während einer gewaltsamen Besetzung einer deutschen Universität durch antiisraelische Randalierer mit den Besetzern koordiniert, um Bilder ihres Vandalismus (…) zu verbreiten”. So habe er “Desinformation” gestreut, um “die Stabilität und Sicherheit in der EU [zu] untergraben”, was den “Zielen Russlands” diene. Auf diese Weise kann die EU letztlich jede unliebsame Person ausschalten.

Man könnte glatt meinen, die EU habe sich für ihre Wortwahl und Verschwörungstheorien direkt vom Axel-Springer-Verlag beraten lassen. Rechtlich käme sie damit nicht durch, das weiß sie selbst. Wohl darum rückte sie auf Druck von Doğrus Anwalt keinen einzigen Beleg für ihre Vorwürfe heraus – nichts über behauptete “Russland-Verbindungen”, nichts zur angeblichen Verschwörung mit “antiisraelischen Randalierern”, sondern lediglich Screenshots von kritischen Kommentaren des Journalisten auf X über deutsche Kriegs- und Sozialpolitik.

Staatsgewalt beim Lügen ertappt

So betreibt die EU selbst jene “Desinformation”, die sie ihren politischen Widersachern vorwirft. Das zeigt sich auch daran, dass sie Doğru bis heute als “türkischen Staatsbürger” ausweist, obwohl er dies längst und mehrfach öffentlich widerlegt hat. Tatsächlich wurde der in Berlin lebende Sohn türkisch-kurdischer Emigranten in Deutschland geboren und besitzt ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft.

Fazit: Die EU und die zustimmende Bundesregierung hatten entweder nicht einmal oberflächlich recherchiert, bevor sie Doğru derart drastisch bestraften. Oder sie haben von Anfang an schlichtweg gelogen – und setzen diese Lügen nun, trotz öffentlicher Richtigstellung, umso dreister fort.

Beim Lügen ertappt wurde vergangene Woche auch die Bundesregierung. Ende Januar hatte das Auswärtige Amt (AA) die EU-Sanktionen gegen den in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten

Beim Lügen ertappt wurde vergangene Woche auch die Bundesregierung. Ende Januar hatte das Auswärtige Amt (AA) die EU-Sanktionen gegen den in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud mit dessen angeblichen “regelmäßigen Auftritten in russischen Fernseh- und Radioprogrammen” begründet. Beleg dafür sei laut AA “der EU-Rechtstext”. Doch weder trat Baud je in russischen Medien auf, noch behauptet dies die EU-Verordnung. Auf Nachfrage des Journalisten Florian Warweg für die Berliner Zeitung wich AA-Sprecher Josef Hinterseher konsequent aus und konnte keine Quelle nennen.

“Wertewestliche” Klassenjustiz

Das ständige Auffliegen ihrer Falschdarstellungen scheint weder der Staatsmacht noch den ihr offenkundig zuarbeitenden Leitmedien peinlich zu sein. Sie setzen ihre Praxis einfach fort, verfügen sie doch neben der Deutungshoheit auch über das Gewaltmonopol. Und dieses baut sie derzeit – mit tatkräftiger medialer Unterstützung – systematisch aus.

So arbeitet die Justiz eifrig daran, ein scharfes Strafmaß für die Parole “From the River to the Sea – Palestine will be free” (“Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein”) zu etablieren. Ein erstes Oberlandesgericht hat dies bereits als strafbare Handlung bewertet.

Und während der Staat tausende Menschen, die gegen einen Völkermord protestieren, wegen dieses Slogans verfolgt – dessen angebliche “Hamas-Herkunft” sich als weitere Lüge der Bundesregierung entpuppt –, bereitet die israelische Regierung die nächste Stufe der Zerstörung Gazas vor. Nicht zuletzt mit deutschen Waffen. Auch für diese Form der Klassenjustiz gilt: Hauptsache, die Profite aus Rüstungsexporten und illegalen Siedlungsgeschäften fließen reibungslos weiter in “wertewestliche” Konzernkassen.

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