Österreich verhängt Aufenthaltsverbot gegen die deutsche “Klima-Shakira” – Ein drastischer Schritt im Namen der Umweltpolitik!

Anja Windl, eine deutsche Klimaaktivistin, hat ein zweijähriges Einreiseverbot nach Österreich erhalten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat diese Entscheidung mit einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründet.

Diese Maßnahme basiert auf einem 40-seitigen Bescheid, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

Seit 2017 ist Windl in Klagenfurt ansässig und war eine prominente Aktivistin der mittlerweile aufgelösten Klimaschutzbewegung “Letzte Generation” in Österreich. Sie machte auf sich aufmerksam durch mehrere Protestaktionen, einschließlich Straßenblockaden und Demonstrationen.

Das BFA hebt insbesondere eine Aktion hervor, bei der Windl im Januar die Worte “Ihr stinkt nach brauner Scheiße” an die Fassade der ÖVP-Parteizentrale sprühte. Die Behörden beschreiben ihr Verhalten als “massiv querulatorisch”, welches über den üblichen Klimaaktivismus hinausgeht.

Windl hat angekündigt, gegen das Aufenthaltsverbot Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. “Ich lasse mich nicht einschüchtern,” äußerte sie und betonte die Notwendigkeit friedlichen Protests in der aktuellen globalen Lage. Ihr Anwalt, Ralf Niederhammer, weist darauf hin, dass gegen Windl keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, obwohl Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung und schwerer Sachbeschädigung laufen.

Nach Ansicht ihres Anwalts stützt sich das Aufenthaltsverbot mehr auf Windls öffentliches Auftreten und ihre mediale Präsenz als auf tatsächliche Gefahren.

Zudem wirft die Behörde Windl vor, sie hätte aktiv neue Mitglieder für die “Letzte Generation” rekrutiert und eine führende Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit gespielt.

Die Entscheidung sieht vor, dass Windl binnen vier Wochen Österreich verlassen muss, allerdings wird diese Frist durch die Einlegung der Beschwerde vorerst aufgehoben.

Windl kritisierte das Verbot als Versuch, friedlichen Protest zu kriminalisieren und sprach von einem “beunruhigenden Umgang mit Aktivismus”. Sie betonte, dass sie seit sieben Jahren in Österreich lebe und das Land nicht freiwillig verlassen werde.

Das österreichische Innenministerium erklärte, dass Aufenthaltsverbote auf einer gründlichen Prüfung des Einzelfalls basieren, wobei alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, unabhängig von laufenden strafrechtlichen Verfahren. Die Maßnahme sei eine notwendiger präventiver Schritt zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.

Die rechtliche Einschätzung der Protestaktionen ist weiterhin Gegenstand von Ermittlungen. Seit November 2023 untersucht die Staatsanwaltschaft Wien, ob Windl und weitere Mitglieder der “Letzten Generation” eine kriminelle Vereinigung gebildet haben und ob schwere Sachbeschädigungen vorliegen.

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