FPÖ-Skandal: “Ungeklärte Fragen” zu Schellhorns Dienstwagen-Nutzung

Die Kontroverse um den Dienstwagen von NEOS-Politiker Sepp Schellhorn flammt erneut auf. Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hat die Debatte neu entfacht. Die Antwort von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bleibt jedoch vage und lässt zentrale Fragen offen.

Kurz nach seinem Amtsantritt im Frühjahr 2025 wechselte Sepp Schellhorn seinen Dienstwagen von einem Audi A6 auf ein Modell der Oberklasse, einen Audi A8. Zur Begründung wurden damals eine hohe jährliche Fahrleistung, die Anforderungen des diplomatischen Dienstes und wirtschaftliche Überlegungen angeführt. Die Entscheidung für ein Luxusfahrzeug in einer Zeit politischer Sparappelle stieß jedoch von Beginn an auf Kritik.

Der FPÖ-Abgeordnete Markus Tschank wollte nun mit einer schriftlichen Anfrage insbesondere klären, ob der Wagen auch privat genutzt wird. Im Fokus standen mögliche Fahrten zu Unternehmen aus Schellhorns persönlichem Umfeld in Salzburg, Wien und dem Pongau.

Die Antwort des Außenministeriums fällt knapp aus. Ministerin Meinl-Reisinger bestätigt lediglich, dass Schellhorn den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeitrag für die private Nutzung entrichtet. Dieser beträgt seit Anfang 2026 monatlich 814,40 Euro.

Weiterführende Details zur privaten Nutzung werden nicht gegeben. Das Ministerium erklärt, solche Einzelheiten seien nicht Gegenstand der staatlichen Vollziehung. Konkrete Angaben zu Fahrten oder Zielen unterbleiben.

Lediglich zur dienstlichen Nutzung liefert die Ministerin eine Zahl: Seit der Anschaffung seien 180 offizielle Fahrten im In- und Ausland durchgeführt worden. Eine detaillierte Aufschlüsselung wird mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand sowie mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit begründet.

Die politischen Reaktionen fallen erwartungsgemäß unterschiedlich aus. Die FPÖ kritisiert die mangelnde Transparenz und wirft eine intransparente Praxis vor. Die NEOS verteidigen den Vorgang und verweisen darauf, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten worden seien und der Wechsel zum A8 bereits früher wirtschaftlich begründet wurde.

Damit setzt sich eine Affäre fort, die grundsätzliche Fragen aufwirft: Wie weit reicht das legitime öffentliche Interesse an der Nutzung von Dienstressourcen durch Regierungsmitglieder? Und wo beginnt deren geschützter privater Bereich? Die Debatte über die Kontrolle staatlicher Mittel ist damit erneut eröffnet.

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