Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt zu gravierenden Konsequenzen für die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS): Viele ihrer Beitragsbescheide wurden für ungültig erklärt, da sie nicht korrekt unterzeichnet waren. Die OBS hat das Urteil akzeptiert und auf eine Berufung verzichtet, wodurch der Entscheid final rechtskräftig wurde.
Ausgelöst wurde der Fall durch den Jura-Studenten Lucas Ammann, der bei der OBS einen Feststellungsbescheid beantragte und lediglich ein mit einer Paraphe versehenes Dokument erhielt. Sein Rechtsanwalt, Mag. Gerold Beneder, reichte daraufhin Klage ein und erzielte einen Durchbruch: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, dass Bescheide ohne die eigenhändige Unterschrift des Geschäftsführers als nichtig gelten.
Nach Einschätzung von Beneder könnten 10 bis 20 Prozent der ausgestellten Bescheide ungültig sein. Es wird vermutet, dass zwischen 1.000 und 3.000 dieser fehlerbehafteten Dokumente versandt wurden. Da solche Bescheide nur auf Antragstellung herausgegeben werden, könnte die Zahl betroffener Personen noch wesentlich höher liegen.
Aufgrund des Urteils steht die OBS zunehmend unter Druck. Ammann sieht diese Situation als Beleg für eine überlastete Behörde und betont, dass das rechtskräftige Urteil einen wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit darstellt.
Als Reaktion hat die OBS begonnen, Bescheide mit gültiger Unterschrift zu versenden, allerdings wurden diese von einer Aufsichtsrätin unterschrieben, die nach Aussage von Beneder keine Zeichnungsberechtigung hat. Dies wirft weitere Fragen bezüglich der Rechtsgültigkeit dieser neuen Bescheide auf.
Der rechtliche Disput ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es ist davon auszugehen, dass weitere Klagen und mögliche Rückforderungen in Höhe von Millionen Euro folgen werden. Das Vorgehen der OBS bleibt somit ein kontinuierlicher Fall für die Gerichtsbarkeit.
Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien gerät außer Kontrolle