Medizinische Blindheit: Wie Österreichs Gesundheitssystem im Dunkeln tappt

Von Hans-Ueli Läppli

Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ hat eine spektakuläre Zahl zutage gefördert, die politisch jedoch ins Leere läuft. Zwischen 2015 und 2024 wurden in Österreich fast 22 Millionen stationäre und ambulante Behandlungen für ausländische Staatsbürger registriert. Was diese Zahl nicht beantwortet, ist die entscheidende Frage: Wer hat diese Leistungen bezahlt?

Erfasst wurden unter anderem türkische, syrische, afghanische und ukrainische Staatsangehörige. Insgesamt summierten sich die Behandlungen auf 21.896.772. Hochgerechnet entspricht das etwa 6000 Spitalskontakten pro Tag über einen Zeitraum von zehn Jahren. Den größten Anteil machen türkische Staatsbürger mit über neun Millionen Behandlungen aus. Es folgen Syrer und Afghanen mit jeweils rund 2,7 Millionen sowie Ukrainer mit etwa 1,2 Millionen Kontakten.

Im Gesamtkontext gewinnt die Zahl zusätzlich an Gewicht. Österreich verzeichnete im Jahr 2024 rund 17,5 Millionen stationäre und ambulante Kontakte. Auf ein Jahrzehnt hochgerechnet sind das etwa 175 Millionen Behandlungen. Die abgefragten Staatsbürgerschaften stehen damit rechnerisch für rund zwölf bis dreizehn Prozent aller Spitalskontakte. Andere große Migrantengruppen sind in dieser Berechnung nicht enthalten.

Die politische Brisanz beginnt dort, wo die Statistik endet. Das Sozialministerium kann zwar exakt ausweisen, wie viele Behandlungen nach Staatsbürgerschaft erfolgten. Es kann jedoch nicht sagen, wie viele der behandelten Personen regulär krankenversichert waren, über eine *E-Card* verfügten oder wie viele Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanziert wurden. Diese Daten liegen nicht vor, wie das Ministerium selbst einräumt. Somit bleibt unklar, welcher Anteil der Kosten durch eigene Beitragsleistungen gedeckt war und welcher von Steuer- und Beitragszahlern getragen wurde.

Dass ein Teil der Migranten gearbeitet und in die Sozialversicherung eingezahlt hat, steht außer Frage. Ebenso klar ist jedoch, dass ein beträchtlicher Teil der Gesundheitsversorgung außerhalb der klassischen Beitragslogik erfolgt. Besonders sichtbar wird das in der staatlichen Grundversorgung. Anfang 2024 befanden sich knapp 79.000 Personen in diesem System, überwiegend Asylwerber und aus der Ukraine Vertriebene.

Ihre medizinische Versorgung ist steuerfinanziert und nicht Teil der regulären Sozialversicherung. Hinzu kommt die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung. Dort übernahm der Staat im Jahr 2024 für rund 60.000 Personen die Krankenversicherungsbeiträge vollständig. Der überwiegende Teil dieser Gruppe waren Nichtösterreicher.

Addiert man beide Bereiche, profitieren mehr als 140.000 Menschen von medizinischen Leistungen, ohne aktuell eigene laufende Beiträge aus Erwerbsarbeit zu leisten. Rund 88 Prozent davon sind Migranten. Die Zahl ist konservativ, da für einzelne Bundesländer keine vollständigen Daten vorliegen.

Vollständig ausgeblendet bleibt ein weiterer sensibler Bereich. Es existiert keine eigene Statistik darüber, wie viele Personen gezielt nach Österreich kommen, um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch im Rahmen des Dublin-Systems kann der Staat nicht beziffern, wie oft Behandlungen vor einer Rückführung erfolgen oder welche Kosten dadurch entstehen. Entsprechende Erhebungen sind nicht vorgesehen.

Der Befund ist eindeutig. Der Staat zählt Behandlungen, erhebt aber nicht jene Daten, die eine belastbare politische Steuerung ermöglichen würden. In einer der kostenintensivsten Fragen rund um Migration und Sozialstaat fehlt damit die Grundlage für sachliche Entscheidungen. Die Zahlen sind vorhanden, die Zusammenhänge bleiben im Dunkeln.

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