Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, gab am Dienstag bekannt, dass ein Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters vorliegt.
Die österreichische Staatsbürgerschaft als juristische Barriere
Die Begründung für die richterliche Entscheidung liegt in der österreichischen Staatsbürgerschaft von Benko. Eine verfassungsgemäße Regelung schützt Österreicher davor, ausgeliefert zu werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie im eigenen Land wegen der gleichen Anschuldigungen untersucht werden können. Diese Entscheidung war vorhersehbar und galt hauptsächlich als eine formelle Formalität.
Bereits vor der Entscheidung wurde der Tiroler Unternehmer im Rahmen des Übergabeverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Unter Verdacht der Beteiligung an einer “mafiaartigen kriminellen Vereinigung”
Die italienische Justiz beschuldigt Benko, der “Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung” zu sein, die zum Zweck des Erwirtschaftens ungerechtfertigter Profite durch Lizenzen und Genehmigungen gegründet wurde.
Die Ermittlungen zeigen, dass Benko in dieser Sache mit dem Bozner Steuerberater Heinz Peter Hager und einem Unternehmer aus Rovereto zusammenarbeitete. Interessanterweise ist Hager auch der Vorstandsvorsitzende der Laura Privatstiftung, die nach Benkos Tochter benannt ist.
Insgesamt laufen Ermittlungen gegen 77 Personen.
Mehr zum Thema – Der Investor und Geschäftsmann René Benko hat Privatinsolvenz angemeldet