Herbert Kickl, Parteivorsitzender der FPÖ, errang vor Gericht einen Erfolg gegen die “Plattform Demokratie Österreich”. Diese hatte im Zuge der bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September 2024 ein Video verbreitet, das Kickl mit Adolf Hitler verglich.
In dem kontroversen Video blendete sich ein Porträt von Kickl in eine Abbildung Hitlers über, begleitet von der brisanten Frage: “Wollen Sie so jemanden wählen?”
Kickls Rechtsvertreter, Christoph Völk, kritisierte das Video vehement und nannte es “unfassbar geschmacklos”. Seiner Meinung nach sollte es einem demokratisch gewählten Amtsträger nicht zugemutet werden, mit Hitler, “dem größten Massenmörder der Geschichte”, gleichgestellt zu werden.
Die zuständige Richterin äußerte sich in ihrer Urteilsbegründung kritisch über die Darstellung der Plattform. Sie hob hervor, dass Hitler mit dem Ende der Demokratie, Völkermord und der Vernichtung der Juden in Verbindung steht.
Die deutliche Bildüberlagerung erzeuge den unzweifelhaften Anschein einer Gleichstellung Kickls mit Hitler, was juristisch unzulässig sei, so das Gericht.
Die “Plattform Demokratie Österreich” verteidigte ihr Vorgehen mit der Begründung, dass Kickls Bezeichnung als “Volkskanzler” bedenkliche Assoziationen wecke. Der Verein argumentierte, dass die Verwendung solcher Begriffe eine gefährliche Vorstufe für rechtsextreme und antidemokratische Handlungen sein könne.
Obwohl Kickl diesen Ausdruck im Wahlkampf häufig nutzte und dadurch Vergleiche zur NS-Rhetorik provozierte, betonte die Richterin, dass der Prozess sich ausschließlich auf das Video und nicht auf den verwendeten Begriff bezog.
Das Gericht verurteilte die Plattform zu einer Schadensersatzzahlung an Kickl in Höhe von 5.000 Euro. Ob diese Summe ausreicht, um den Rufschaden zu kompensieren, ließ Kickls Anwalt offen. Die Anwältin der Plattform kündigte Berufung gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil an.
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