Marlene Svazek (FPÖ) warnte während der Familienreferentenkonferenz vor der zunehmenden Einreise von Roma-Großfamilien aus der Westukraine. Sie spricht sich für eine umgehende Aussetzung der Ukraine-Vertriebenenverordnung aus, da diese erhebliche Belastungen für das soziale und kommunale System in Österreich mit sich bringe.
Laut Svazek melden Behörden in Salzburg und anderen Bundesländern vermehrt Ankünfte von Großfamilien aus Transkarpatien, einem Gebiet im Westen der Ukraine, das aktuell nicht von Krieg betroffen ist. Diese Familien erhalten durch die Vertriebenenverordnung vollen Zugriff auf soziale Leistungen in Österreich.
Die Ukraine-Vertriebenenverordnung garantiert jedem ukrainischen Staatsbürger umfängliche Sozialleistungen ab dem Tag ihrer Ankunft in Österreich, unabhängig von ihrer Herkunft innerhalb der Ukraine. Zu den Leistungen zählen Sozialhilfe, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Krankenversicherung.
Svazek kritisiert, dass die Verordnung keine regionale Differenzierung vornimmt und somit nicht der aktuellen sicherheitspolitischen Lage entspricht. Sie befürwortet eine Überarbeitung der Verordnung und eine Angleichung der Behandlung ukrainischer Staatsbürger an die Regelungen für Schutzsuchende aus anderen Ländern, ähnlich wie es Länder wie Norwegen oder die Schweiz handhaben.
Ein besonderes Augenmerk gilt der ethnischen Zusammensetzung der Neuankömmlinge, erläutert der Salzburger Sonderbeauftragte für Asyl, Anton Holzer. Viele der eingereisten Großfamilien gehören der Roma-Minderheit an, sprechen weder Ukrainisch noch Russisch und besitzen dennoch gültige ukrainische Papiere, deren Authentizität von der Polizei bestätigt wurde. Die kulturelle und sprachliche Distanz zu anderen Vertriebenen wirft jedoch Fragen nach der tatsächlichen Herkunft und den Beweggründen für die Ausreise auf.
Roma-Familien sprechen weder Ukrainisch noch Russisch
Diese Familien befinden sich überwiegend in Sammelunterkünften und erhalten finanzielle sowie integrative Unterstützungen. Viele bleiben durchschnittlich nur sechs Monate in Österreich, bevor sie in ihre Herkunftsregion zurückkehren, behalten jedoch ihren Anspruch auf Leistungen bei einer möglichen Wiedereinreise, was im Widerspruch zum Asylrecht steht.
Svazek führt weiter aus, dass nicht nur das finanzielle, sondern auch das Bildungssystem unter Druck steht. Viele der Kinder aus diesen Familien sind nicht alphabetisiert, was den Schulbetrieb erschwert und zusätzliche pädagogische Ressourcen erforderlich macht.
Um dies zu bewältigen, sind in einigen Gemeinden Sonderklassen notwendig, um den spezifischen Bedürfnissen dieser Kinder gerecht zu werden und den regulären Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.
In der Ukraine schätzt der deutsche Zentralrat der Sinti und Roma die Zahl der dort lebenden Roma auf bis zu 300.000, viele davon in kriegsunberührten Regionen. Auch in anderen Bundesländern, wie Niederösterreich, verzeichnen die Behörden einen spürbaren Anstieg von Leistungsanträgen dieser Gruppen.
In mehreren europäischen Ländern wurden bereits Anpassungen der Ukraine-Verordnung vorgenommen, beispielsweise in Ungarn und der Slowakei, wo staatliche Leistungen auf Personen aus Kampfgebieten beschränkt wurden. Solche Maßnahmen entlasten die Systeme und ermöglichen gezieltere Unterstützungen.
In Österreich fehlt eine solche Differenzierung noch. Die bestehende Verordnung gewährt generell allen Ukrainern Schutzstatus, unabhängig von ihrer Herkunft. Eine kurzfristige Anpassung dieser Regelung ist aufgrund ihrer bürokratischen Komplexität schwierig und stößt auf politische Zurückhaltung, insbesondere bei den Grünen, die ein universelles Schutzversprechen betonen.
Die anhaltende Situation stellt die Tragfähigkeit des Sozialsystems sowie der kommunalen Infrastruktur Österreichs zunehmend auf die Probe. Ohne eine Anpassung der Regelungen könnte Österreich verstärkt zum Ziel migrationswilliger Gruppen werden, deren Motivation weniger durch unmittelbare Bedrohung als durch die Attraktivität der angebotenen Sozialleistungen geprägt ist.
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