Am 24. Oktober 2022 führte die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ eine ihrer zahlreichen Straßenblockaden in Wien durch, indem sich Aktivisten am Praterstern festklebten. Die Polizei rückte, wie gewohnt, ein und alarmierte vorsorglich den Rettungsdienst. Eine Aktivistin erlitt dabei leichte Verletzungen an drei Fingern, für die eine Behandlung mit Desinfektionsmittel und einem Pflaster ausreichte.
Da die betroffene Frau nicht sozialversichert war, stellte die Stadt Wien ihr die Kosten für den Rettungseinsatz in Höhe von 709 Euro in Rechnung. Sie legte jedoch Einspruch ein und konnte sich juristisch erfolgreich dagegen zur Wehr setzen.
Anfänglich unterstützte das Bundesfinanzgericht die Entscheidung der Stadt, es sei von einem medizinisch notwendigen Einsatz ausgegangen. Der Fall gelangte jedoch letztlich vor den Verwaltungsgerichtshof, wo ein gegenteiliges Urteil gefällt wurde.
Das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz (WRKG) besagt, dass Gebühren für Rettungseinsätze nur unter bestimmten Bedingungen, wie erheblichen Verletzungen oder Lebensgefahr, erhoben werden dürfen. Diese Kriterien waren im vorliegenden Fall, mit nur leichten Kratzern an den Fingern, nicht erfüllt.
Die Stadt Wien trägt die Kosten
Dies bedeutet, dass der Rettungsdienst unnötig war und die Ausstellung der Rechnung unzulässig ist. Stattdessen muss die Stadt Wien nun die Kosten des Rechtsstreits im Wert von 1.106,40 Euro tragen. Ein einfacher Einsatz, bei dem nur Pflaster und Desinfektionsmittel nötig waren, kommt die Stadt somit teurer zu stehen als angenommen.
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