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Seit Oktober 2024 verstärkt der Fonds Soziales Wien (FSW) die Überprüfung der sozialen Bedürftigkeit ukrainischer Flüchtlinge. Diese Maßnahme hat vorübergehende Aussetzungen der Grundversorgungsleistungen zur Folge, was zu Unsicherheiten innerhalb der ukrainischen Gemeinschaft in Wien führt.

In Wien leben etwa 14.000 ukrainische Flüchtlinge, die in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Einem erwachsenen Einzelnen stehen dabei monatlich bis zu 165 Euro für Miete und 260 Euro für Verpflegung zu. Familien erhalten entsprechend mehr Unterstützung. Diese finanziellen Mittel werden von der Caritas im Auftrag des FSW ausgezahlt.

Neuerdings hat der FSW die Bedingungen und Prüfkriterien für den Erhalt dieser Unterstützungen verschärft. Insbesondere bei neuen Anträgen oder Änderungen in der Lebenssituation der Antragsteller erfolgt nun eine intensivere Überprüfung der Bedürftigkeit. Diese Änderung stützt sich auf eine neue Richtlinie des FSW. Zudem sind alle arbeitsfähigen ukrainischen Flüchtlinge verpflichtet, sich bei dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu registrieren.

Die intensivierten Prüfungen haben zu erheblichen Verzögerungen in der Auszahlung der Unterstützungen geführt. Viele Betroffene sind seit Monaten ohne finanzielle Hilfe und müssen auf kostenlose Mahlzeiten zurückgreifen oder haben Schwierigkeiten, ihre Miete zu bezahlen. Die Caritas Wien bestätigt, dass auch viele Asylsuchende von diesen Verzögerungen betroffen sind.

“Bei der Caritas sagte man uns seit letztem Oktober nur, dass eine Überprüfung läuft. Mehr wurde nicht mitgeteilt. Die Leute haben kein Geld mehr für Lebensmittel und können ihre Miete nicht zahlen,” berichtet ein betroffener Ukrainer gegenüber dem “Standard”.

Eine Sprecherin des FSW erklärte, dass die Überprüfungen bald abgeschlossen sein sollen. Personen, die als wirklich bedürftig anerkannt werden, sollen die ausstehenden Gelder rückwirkend erhalten. Die Situation entspannt sich langsam, doch die strengeren Bedingungen bleiben bestehen.

Österreich plant parallel dazu für 2025 die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge, um die Auszahlung von Sozialleistungen zu effizienteren und Missbrauch zu verhindern. Diese Karte wird Barauszahlungen ersetzen und soll verhindern, dass Überweisungen ins Ausland getätigt werden. Nicht alle Bundesländer werden jedoch an diesem neuen System teilnehmen.

Eine Ukrainerin, die seit Dezember 2024 keine Zahlungen erhalten hat, erzählt von ihrer Situation:

“Ich lebe mit meiner Tochter, die arbeitet, zusammen. Ich muss auch zur Miete beitragen.”

Das lange Warten auf Grundversorgungsleistungen betrifft nicht nur ukrainische Flüchtlinge, sondern auch viele andere Asylsuchende. Die Caritas erwähnt, dass die Prüfungen in Kürze abgeschlossen werden sollen und alle Betroffenen die Leistungen rückwirkend erhalten.

Die Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung erfolgt aus Steuermitteln. Ukrainische Flüchtlinge bekommen zusätzlich ein monatliches Taschengeld von mindestens 40 Euro, eine Freizeitpauschale von 10 Euro und eine Bekleidungshilfe von 150 Euro. Wird in der Unterkunft keine Verpflegung angeboten, erhalten sie ein tägliches Verpflegungsgeld von circa 6,50 Euro.

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