Finnlands Regierung hat darauf hingewiesen, dass Fahrzeuge mit russischer Zulassung das Land bis zum 16. März verlassen müssen. Ab Samstag droht in Finnland den Pkw mit russischen Nummernschildern die Beschlagnahmung.
Zuvor hatten bereits andere an Russland grenzende Staaten wie Polen, Litauen, Lettland und Estland ähnliche Regelungen erlassen. Personenkraftwagen mit russischen Nummernschildern werden ohnehin gar nicht mehr ins Land gelassen, den im Land noch befindlichen droht die Beschlagnahmung. Auch in Deutschland wurden bereits in Russland zugelassene Pkw konfisziert. Begründet wird dies mit dem Sanktionsregime der Europäischen Union gegen Russland.
Werden nach dem 16. März Fahrzeuge mit russischem Kennzeichen in Finnland gefunden und kann der Halter keine Ausnahmegenehmigung vorweisen, so hat der Halter mit Beschlagnahmung seines Eigentums zu rechnen. Der Zoll weist gleichzeitig darauf hin, dass eine Ausreise über die Ostgrenze nach Russland derzeit nicht möglich ist. Die Grenze bleibt noch mindestens bis zum 14. April geschlossen. Eine Ausreise mittels Fähre in die baltischen Staaten ist aufgrund der dortigen Regelungen ebenfalls weder sinnvoll noch möglich. In Litauen wurde am 12. März bereits ein Pkw beschlagnahmt. Der Fahrer des Audi Q7 erwies sich paradoxerweise als ein Moldawier. Die Regelung in Litauen sieht zudem vor, beschlagnahmte Fahrzeuge nach Abschluss des Verfahrens an die Ukraine zu übergeben.
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