Am Mittwoch hat die russische Staatsduma in der dritten Lesung ein Gesetz verabschiedet, das einen gestaffelten Steuersatz einführt. Bei dieser Gesetzesänderung erhöht sich der Steuersatz für Personen mit einem Jahresgehalt ab 2,4 Millionen Rubel (etwa 25.000 Euro) oder monatlich 200.000 Rubel (circa 2.000 Euro).
Für Einkommen zwischen 2,4 und 5 Millionen Rubel pro Jahr steigt der Satz auf 15 Prozent. Für die Einkommensklasse von 5 bis 20 Millionen Rubel liegt er bei 18 Prozent, zwischen 20 bis 50 Millionen Rubel bei 20 Prozent und für Einkommen über 50 Millionen Rubel bei 22 Prozent.
Bürger, die weniger als 2,4 Millionen Rubel jährlich verdienen, behalten den bisherigen Steuersatz von 13 Prozent. Präsident Wladimir Putin und das Finanzministerium rechtfertigen dieses Vorgehen mit dem Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Föderationsrates und der Unterschrift des Präsidenten, um in Kraft zu treten.
Nach Behördenangaben wird die Steuerreform nur etwa 3,2 Prozent der arbeitenden Bevölkerung betreffen. Wjatscheslaw Wolodin, der Sprecher der Staatsduma, erklärte, dass die zusätzlichen Steuereinnahmen dem Bundeshaushalt zugutekommen und insbesondere zur Unterstützung bedürftiger Gruppen wie Familien mit Kindern, Rentnern und Veteranen eingesetzt werden sollen.
Des Weiteren erhöht die Duma die Körperschaftssteuer von 20 auf 25 Prozent. Das Finanzministerium schätzt, dass die Steuerreform bis zum Jahr 2025 zusätzliche Staatseinnahmen von etwa 2,6 Billionen Rubel (ungefähr 27 Milliarden Euro) generieren könnte.
Die erhöhte Steuerlast bezieht sich nur auf den Einkommensanteil, der oberhalb des festgelegten Schwellenwertes liegt. Ausgenommen von diesen Änderungen sind Zahlungen an Soldaten, die am Konflikt in der Ukraine teilnehmen, sowie an Wehrpflichtige und Angehörige von Polizei, Inlandsgeheimdienst, Feuerwehr, Strafvollzug und Staatsanwaltschaft, sofern deren Einkommen direkt mit Einsätzen im Kriegsgebiet zusammenhängt.
Zwischen 1992 und 2001 hatte Russland bereits einen progressiven Einkommensteuersatz mit Sätzen zwischen 12 und 35 Prozent. Danach wurde er zu einem flachen Satz von 13 Prozent vereinheitlicht.
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