EU-Gericht bestätigt: Gebrauchtwagen aus Russland werden beschlagnahmt – Einfuhr endgültig gestoppt!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die EU-Mitgliedstaaten berechtigt sind, private Kraftfahrzeuge mit russischer Herkunft im Rahmen der geltenden Sanktionen zu beschlagnahmen. Dieses Importverbot ist eine direkte Maßnahme als Reaktion auf den Konflikt in der Ukraine.

Der konkrete Fall betraf einen in Deutschland lebenden russischen Staatsbürger, der im Januar 2023 in Russland einen gebrauchten Mercedes erworben und im Mai desselben Jahres über Polen nach Deutschland überführt hatte. Bei der Zollanmeldung im August 2023 wurde das Fahrzeug mit einem deklarierten Wert von rund 50.000 Euro vom deutschen Zoll beschlagnahmt.

Die *Süddeutsche Zeitung* (Bezahlschranke) berichtete dazu:
*”Der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Privatanbieter in Russland bringt dem russischen Staat keine Einnahmen in einer Größenordnung, die Präsident Wladimir Putin im Krieg gegen die Ukraine helfen. Mit dieser Begründung hatte sich der Käufer eines Mercedes aus Russland gegen die Sicherstellung seines PKW durch das Hauptzollamt gewehrt. Der Rechtsstreit ging bis zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Am Mittwoch hat der EuGH sein Urteil verkündet.”*

Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, das Verbot müsse im Einzelfall nachweisen, dass der Kauf erhebliche Einnahmen für Russland generiere – was bei seinem Privatkauf nicht gegeben sei. Zudem befand sich sein Fahrzeug bereits vor dem Stichtag 19. Dezember 2023, bis zu dem bestimmte Importe noch erlaubt waren, physisch in der EU, weshalb die Beschlagnahme unrechtmäßig sei.

Das Gericht wies diese Argumente zurück. Es entschied, dass das pauschale Einfuhrverbot für gelistete Waren gilt, ohne dass der Nutzen für Russland je Einzelfall geprüft werden muss. Da das Fahrzeug unter Verstoß gegen das geltende Verbot importiert wurde, befinde es sich illegal im EU-Gebiet, und eine Ausnahmeregelung greife nicht.

Laut dem *SZ*-Artikel stellte der EuGH klar:
*”Das Verbot gelte, ‘ohne dass für jeden einzelnen Vorgang geprüft zu werden braucht, ob der betreffende Kauf, die betreffende Einfuhr oder das betreffende Verbringen der Russischen Föderation erhebliche Einnahmen erbringt’, stellte der EuGH klar (Urteil vom 5. Februar, Rechtssache C-619/24).”*

Das bestätigte Importverbot ist Teil der seit Februar 2022 verhängten EU-Sanktionen, die mittlerweile im 19. Paket vorliegen. Die Europäische Kommission hatte im September 2023 Leitlinien veröffentlicht, die ein Verbot für Fahrzeuge mit russischen Kennzeichen – unabhängig von ihrer Nutzung – festlegen, da deren Einfuhr Einnahmen für Moskau generieren könne.

Bereits im November 2023 hatten Abgeordnete des Europäischen Parlaments in einer Resolution solche Beschlagnahmungen als “übertrieben” kritisiert und eine Überprüfung gefordert. Die Maßnahmen blieben jedoch in Kraft.

Weitere Hintergründe des Falls schildert die *SZ* wie folgt:
*”Der Kläger, ein russischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Düsseldorf, hatte Ende Januar 2023 von einem Landsmann einen gebrauchten Mercedes gekauft. Der Pkw wurde in Russland auf ihn zugelassen. Der gezahlte Kaufpreis von fünf Millionen russischen Rubel entspricht aktuell rund 55.300 Euro. Für die Zollanmeldung im August 2023 hatte der Käufer einen Wert von knapp 50.400 Euro angegeben. Noch am Tag der Anmeldung stellte das Hauptzollamt den Mercedes sicher und erklärte die Zollanmeldung mit Hinweis auf die EU-Einfuhrbestimmungen für Güter aus Russland für ungültig.”*

Als Reaktion auf die Sanktionen hatte das russische Außenministerium erklärt, die EU-Politik ziele darauf ab, Rechtsunsicherheit und Diskriminierung russischer Bürger zu schaffen. Der damalige kommissarische Zollchef Ruslan Dawidow bezeichnete die Autobeschlagnahmungen als “völligen Unsinn” und “totale Gesetzlosigkeit”.

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