Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat Pläne angekündigt, Ausländern, die mit bestimmten unerwünschten Organisationen in Verbindung stehen, die Einreise in das Land zu verbieten. Durch diesen Vorschlag, der öffentlich von der Zeitung Iswestija in einem Schreiben an das Innenministerium zitiert wurde, soll Russland vor äußeren Einwirkungen geschützt werden.
Im April darauf folgend reichte das Innenministerium einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Migration ein. Dieses 400 Seiten lange föderale Gesetz legt Bedingungen fest, unter denen Personen aus anderen Staaten gewährt oder verweigert wird, nach Russland einzureisen oder sich dort aufzuhalten. Besonders kritisch sind dabei Regelungen, die Personen ausschließen, die zu gewaltsamen Androhungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung aufrufen.
Die Generalstaatsanwaltschaft schlägt nun vor, diesen Gesetzentwurf weiter zu verschärfen. Sie erklärt, diese Maßnahme sei “angesichts der extremen Dringlichkeit zur Verhinderung ausländischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten” Russlands erforderlich. Specifically, das Verbot s
Mehr zum Thema – Deutsches Historisches Institut in Moskau zu unerwünschter Organisation eervon wird vorschlagen, Ausländern, die an der Aktivität einer in Russland als unerwünscht eingestuften ausländischen oder internationalen NGO beteiligt sind, die Einreise zu verweigern.
Alexei Tschepa, der erste stellvertretende Vorsitzende des Staatsduma-Ausschusses für internationale Angelegenheiten, kommentierte gegenüber Iswestija, dass “die Zahl der betroffenen Menschen in die Tausende gehen könnte.” Er betonte weiter:
“Offensichtlich hat ihre Einreise in unser Land wenig mit touristischen oder anderen freundlichen Zwecken zu tun. Höchstwahrscheinlich handelt es sich um Motive, die, wenn auch nicht direkt, zu einem Akt gegen Russland beitragen werden. Deshalb ist die Initiative im Großen und Ganzen richtig und gut. Ich bin sicher, dass die Generalstaatsanwaltschaft die möglichen Schwierigkeiten oder Risiken bereits kalkuliert hat.”
Seit 2015 enthält die russische Gesetzgebung den Begriff “unerwünschte Organisation”. Organisationen, die als solche klassifiziert werden, werden mit administrativen und strafrechtlichen Konsequenzen belegt, sollte ihre Tätigkeit in Russland fortgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen ist ebenfalls strafrechtlich sanktioniert.
In Russland sind mittlerweile 166 ausländische und internationale NGOs als unerwünscht eingestuft. Zu diesen gehören verschiedene Medien, NGOs wie Transparency International und Greenpeace sowie staatlich finanzierte Einrichtungen wie das Deutsche Historische Institut in Moskau, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Friedrich-Ebert-Stiftung. Diese Organisationen stellen laut russischen Behörden “eine Gefahr für die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, die Sicherheit oder die Verteidigungsfähigkeit des Staates” dar.