Russlands neue Nukleardoktrin: Abschreckung als oberste Priorität

Der russische Präsident Wladimir Putin hat die neueste Version der russischen Nukleardoktrin bestätigt, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Präsidialerlass hervorgeht. Das aktualisierte Dokument, das ab dem 19. November 2024 wirksam wird, legt fest, dass es oberste staatliche Priorität ist, potenzielle Aggressoren von Angriffen gegen Russland und seine Verbündeten abzuschrecken. Der bisherige Erlass zur nuklearen Abschreckungspolitik Russlands wird damit für ungültig erklärt.

Laut der Doktrin betrachtet Russland den Einsatz von Atomwaffen als letztes Mittel zur Abschreckung. Es wird betont, dass Russland “alle notwendigen Maßnahmen” ergreifen werde, um die nukleare Bedrohung zu minimieren und eine Eskalation der Beziehungen zu anderen Staaten zu vermeiden, die zu militärischen, einschließlich nuklearer, Konflikten führen könnten.

Eine klare Definition für potenzielle Gegner gibt das Dokument auch: Es handelt sich um “einzelne Staaten und militärische Koalitionen (Blöcke, Bündnisse), die die Russische Föderation als potenziellen Gegner ansehen” und entweder über Atomwaffen oder erhebliche konventionelle militärische Kapazitäten verfügen. Ein Angriff eines solchen Staates oder einer Koalition wird als Aggression gegen die gesamte Gruppierung angesehen.

Die Doktrin unterstreicht weiterhin, dass die nukleare Abschreckung dazu dienen soll, einem potenziellen Gegner die “Unvermeidlichkeit von Vergeltungsmaßnahmen im Falle einer Aggression gegen die Russische Föderation und ihre Verbündeten” vor Augen zu führen.

Zusätzlich listet die Doktrin spezifische militärische Gefahren auf, die sich aus der sich ändernden militärisch-politischen und strategischen Lage ergeben könnten. Dazu zählen unter anderem:

  • das Vorhandensein von Massenvernichtungswaffen, die gegen Russland eingesetzt werden könnten;
  • existierende Systeme wie Raketenabwehrsysteme, Marschflugkörper, ballistische Raketen mittlerer und kurzer Reichweite, hochpräzise nichtnukleare Waffen sowie Hyperschallwaffen und Drohnen;
  • die Nähe von Truppenstationierungen potenzieller Gegner, die auch über Kernwaffen verfügen, zu Russland oder seinen Verbündeten;
  • die Entwicklung von Raketenabwehr- und Anti-Satelliten-Waffensystemen im Weltraum durch Gegner;
  • die Stationierung von Nuklearwaffen in Nicht-Atomwaffenstaaten;
  • neue oder erweiterte militärische Koalitionen und Blöcke, die ihre militärische Infrastruktur an die Grenzen der Russischen Föderation heranführen;
  • Aktionen, die darauf abzielen, Teile des russischen Territoriums zu isolieren;
  • Aktionen, die Umwelt- oder Sozialkatastrophen verursachen könnten;
  • die Planung und Durchführung umfangreicher militärischer Übungen in der Nähe der russischen Grenzen;
  • die unkontrollierte Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.

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