Vorschlag zum Verbot von Deutsche Welle und British Council in Russland

Wassili Piskarjow, der Vorsitzende des Sicherheitsausschusses der Staatsduma, hat vorgeschlagen, alle Aktivitäten der Mediengruppe Deutsche Welle (DW) und des British Council in Russland zu untersagen. Diese Vorschläge wurden der Generalstaatsanwaltschaft übermittelt, wie Piskarjow selbst angab.

Piskarjow behauptet, der British Council würde „hinter humanitären Projekten versteckte geheimdienstliche Tätigkeiten“ ausführen. Zudem beschuldigte er den Medienkonzern Deutsche Welle, „Informationssaboteure“, einschließlich russischer Journalisten, auszubilden sowie „antirussische Medienkampagnen“ zu führen.

Nach Piskarjows Meinung sollen den betroffenen Organisationen sämtliche operationelle Tätigkeiten in Russland verboten werden. Dazu zählt er das Einfrieren ihrer Konten, die Schließung von Niederlassungen und ein Verbot der Informationsverbreitung. Er warnte auch, dass jegliche Personen oder Gruppen, die weiterhin mit diesen Organisationen zusammenarbeiten, mit administrativen und strafrechtlichen Sanktionen rechnen müssten.

Das Justizministerium Russlands hat die DW bereits im März 2022 als „ausländischen Agenten“ klassifiziert und ihre Webseite durch die Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor blockieren lassen.

Diese Woche trat ein neues Gesetz in Kraft, das es erlaubt, ausländische Organisationen, deren Gründer staatliche ausländische Behörden sind, als in Russland unerwünscht zu erklären. Zuvor galt diese Regelung ausschließlich für ausländische NGOs. Das Gesetz beinhaltet unter anderem ein Einreiseverbot nach Russland für Mitglieder dieser als unerwünscht eingestuften Organisationen.

Von den russischen Behörden werden Organisationen als unerwünscht angesehen, sofern sie „die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung, die Verteidigungsfähigkeit oder die Staatssicherheit Russlands gefährden“. Solchen Organisationen wird untersagt, „finanzielle Transaktionen durchzuführen, Informationen zu verbreiten und juristische Personen zu gründen“.

Die Entscheidung, ob eine Organisation als „unerwünscht“ eingestuft wird, trifft die Generalstaatsanwaltschaft. Derzeit sind über 180 Organisationen, darunter Bildungs-, Menschenrechts- und Forschungseinrichtungen, in diesem Register verzeichnet.

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