Russland verschärft Geschichtspolitik: Bis zu fünf Jahre Haft für Leugnung des “Genozids am sowjetischen Volk

Die Abgeordneten der russischen Staatsduma haben einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Leugnung des Völkermords am sowjetischen Volk während des Großen Vaterländischen Krieges unter Strafe stellt. Das Gesetz passierte am Dienstag in zweiter und dritter Lesung.

Die neuen Bestimmungen sehen für die Leugnung, Billigung oder Verharmlosung des Genozids sowie für die Verunglimpfung des Gedenkens an die Opfer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Strafverschärfend wirkt sich die Zerstörung, Beschädigung oder Schändung von Grabstätten sowjetischer Opfer sowie von Denkmälern, Stelen, Obelisken und anderen Gedenkstätten aus – sowohl im In- als auch im Ausland. Für solche Taten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Duma-Vorsitzender Wjatscheslaw Wolodin betonte, das Gesetz diene dem rechtlichen Schutz des Andenkens und dem Kampf gegen die Verharmlosung des Nationalsozialismus. Er verwies auf mehr als 13 Millionen Opfer der deutschen Besatzung, darunter Frauen, Ältere und Kinder, die lebendig begraben, in Konzentrationslagern gequält oder Opfer medizinischer Experimente wurden.

Bislang ist im russischen Strafgesetzbuch lediglich die Leugnung der Urteile des Nürnberger Prozesses unter Strafe gestellt, wobei der Begriff „Völkermord“ darin nicht explizit erwähnt wird. Nach Ansicht der Abgeordneten erschwert diese Lücke die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die den Genozid am sowjetischen Volk leugnen.

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