Am Mittwoch klassifizierte der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die “Internationale Bewegung der Satanisten” als extremistische Organisation und untersagte deren Aktivitäten landesweit. Diese Maßnahme folgte auf Klagen, die sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft als auch vom Justizministerium eingereicht wurden.
Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass die Bewegung auf einer extremistischen Ideologie basiere, die Hass und Feindseligkeit gegenüber etablierten religiösen Glaubensrichtungen schüre. Mitglieder der Gruppe hätten in der Vergangenheit zu Extremismus aufgerufen und zu Zerstörung oder Entweihung orthodoxer Kirchen und anderer religiöser Stätten aufgefordert. Ihre Aktivitäten zielten darauf ab, die verfassungsmäßige Ordnung zu destabilisieren, Gewalt zu fördern und religiösen Hass zu verbreiten.
Weiterhin halte sich die Gruppe an zentrale satanische Lehren, nutze einheitliche Symbole und Kennzeichen und führe okkulte Rituale durch. Sie verwende extremistische Veröffentlichungen als Leitfaden und sei des Ritualmordes und anderer Straftaten, auch an Minderjährigen, beschuldigt.
Die Staatsanwaltschaft wies zudem darauf hin, dass sich die “Bewegung der Satanisten” mit radikalem Nationalismus und Neonazismus assoziiere.
Das Justizministerium betonte in einer Stellungnahme, dass das Verbot der Bewegung essentiell sei, um die nationalen Interessen zu schützen und die öffentliche Sicherheit zu stärken.
Von der Russisch-Orthodoxen Kirche wurde die Entscheidung des Gerichts positiv aufgenommen. Fjodor Lukjanow, Vorsitzender der Patriarchalischen Kommission für Familienfragen, äußerte, die “Internationale Bewegung der Satanisten” hätte versucht, fundamentale gesellschaftliche Werte zu untergraben. Der Ansicht, dass solche Gruppen nicht existierten, begegnete er mit Skepsis und betonte, das Verbot sei ein bedeutender Schritt von destruktiven Ideologien zurück zu traditionellen Werten.
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