Ein russisches Gericht hat am Mittwoch die Festnahme des Managers und des künstlerischen Leiters einer Schwulenbar in der Stadt Orenburg angeordnet. Diana Kamiljanowa und Alexander Klimow sind laut der Nachrichtenplattform RBK die ersten Personen, die von dem kürzlich verhängten Verbot der “internationalen LGBT-Bewegung” als extremistische Organisation betroffen sind.
Der Pressedienst des zuständigen Gerichts hat die beiden Mitarbeiter über Telegram geoutet. In einer Mitteilung heißt es, es handele sich um “Personen mit nicht-traditioneller sexueller Orientierung”. Sie bleiben bis zum 18. Mai in Untersuchungshaft und wurden nach Artikel 282.2 des russischen Strafgesetzbuches angeklagt, der die Mitgliedschaft in verbotenen Organisationen regelt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Nach Angaben des Gerichts wird dem künstlerischen Leiter vorgeworfen, Shows organisiert zu haben, die “Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen” darstellten und “unter den Gästen der Bar und auf dem Telegram-Kanal der Bar für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen geworben zu haben”. Dem Manager wird vorgeworfen, “für die Einstellung des Personals verantwortlich zu sein” und die Showprogramme genehmigt zu haben.
Der Club war 2021 gegründet worden und arbeitete hinter verschlossenen Türen. Kein zufälliger Passant wurde hineingelassen, berichteten lokale Medien. Als Vorsichtsmaßnahme haben die Betreiber die Adresse nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht, sie war weder auf Yandex noch auf Google Maps zu finden. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über “LGBT-Propaganda” bezeichnete sich der Club als “Nachtbar mit Showprogramm”.
Die “internationale LGBT-Bewegung” ist in Russland seit November 2023 durch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs auf Antrag des Justizministeriums verboten. Das Gericht entschied, dass LGBT-Aktivisten auf der ganzen Welt gemeinsame Merkmale aufweisen, die als Teil derselben Bewegung angesehen werden können.
Präsident Wladimir Putin betonte im Februar, dass die Behörden kein Problem damit hätten, was Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft in ihrem Privatleben täten, solange sie dies nicht öffentlich zur Schau stellten.
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