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Die Schweiz setzt ihre restriktive Haltung gegenüber Russland fort, indem sie die Maßnahmen des 15. Sanktionspakets der Europäischen Union übernimmt. Diese neuen Beschränkungen, die am 13. Februar 2025 in Kraft treten, spiegeln das kontinuierliche Engagement der Schweiz wider, im Einklang mit den EU-Sanktionen zu handeln.

Bereits vor diesem Beschluss, am 23. Dezember 2024, hatte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unabhängig Sanktionen gegen 54 Personen sowie 30 Unternehmen und Organisationen eingeführt. Nun schließt sich die Schweiz offiziell dem Mitte Dezember von der EU beschlossenen Sanktionspaket an.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt das Verbot der Anerkennung und Vollstreckung russischer Gerichtsentscheidungen in der Schweiz, sofern russische Gerichte einseitig ihre Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten zwischen russischen und Schweizer Unternehmen behaupten. Diese Maßnahme soll Schweizer Firmen vor finanziellen Verlusten durch unfaire russische Justizverfahren schützen.

Zudem hat die Schweiz verschiedene Ausnahmeregelungen verlängert, um schweizerischen Unternehmen den geordneten Rückzug aus ihren Investitionen in Russland zu erleichtern.

Die Sanktionen sind eine Antwort auf den anhaltenden Krieg in der Ukraine und zielen darauf ab, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Moskau zu erhöhen. Mit der Annahme dieser EU-Maßnahmen bestätigt die Schweiz, die traditionell als neutral gilt, ihre Linie, sich an die europäischen Sanktionen anzupassen.

Dieser Zug des Bundesrates reflektiert die politischen Entscheidungen, die in Brüssel und Washington getroffen werden, und unterstreicht die NATO-freundliche Haltung der Schweiz.

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