Ab dem 1. April 2025 wird im Schweizer Asylrecht eine wichtige Neuerung wirksam: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird fortan die Berechtigung haben, Mobilgeräte und Computer von Asylbewerbern zu kontrollieren, sofern Unklarheiten hinsichtlich ihrer Identität, Nationalität oder Reiseroute bestehen. Dies trifft insbesondere auf diejenigen zu, die ohne gültige Ausweisdokumente in die Schweiz kommen, was auf 60 bis 80 Prozent der Flüchtlinge zutrifft. Das Ziel dieser Maßnahme ist eine genauere Überprüfung der Angaben der Antragsteller.
Nach langen politischen Diskussionen wurde die Entscheidung zur Auswertung von Handys getroffen. Diese ist jedoch nur dann erlaubt, wenn sich die Identität der betreffenden Person nicht auf andere Weise feststellen lässt. Kritiker betrachten dies als erheblichen Eingriff in die Privatsphäre. Eine Pilotstudie, die in den Orten Vallorbe und Chiasso durchgeführt wurde, zeigte, dass lediglich bei 15 Prozent der geprüften Geräte relevante Informationen zur Identitätsklärung beigetragen werden konnten.
Die Behörden werden auf Kontakte, Nachrichten und weitere auf den Geräten gespeicherte Daten zugreifen dürfen, vorausgesetzt, dass diese Daten zur Klärung der Identität dienlich sind. Die neuen Regelungen erlauben allerdings nicht, dass die gewonnenen Informationen für strafrechtliche Ermittlungen genutzt werden, selbst wenn dabei Hinweise auf schwere Verbrechen wie Menschenhandel oder Kriegsverbrechen gefunden werden.
Die Implementierung der Maßnahmen erfolgt in Phasen: Zuerst wird eine dreimonatige Testphase in den Bundesasylzentren Basel und Chiasso durchgeführt, während der die Geräte manuell ausgewertet werden. Anschließend wird eine Softwarelösung eingeführt. Nach einem Zeitraum von drei Jahren wird das Parlament über die permanente Beibehaltung dieser Maßnahme entscheiden.
Asylbewerber sind nicht dazu verpflichtet, ihre Mobilgeräte herauszugeben. Eine Weigerung kann jedoch ihre Glaubwürdigkeit im Asylverfahren negativ beeinflussen. Relevante Daten können bis zu einem Jahr gespeichert und in die Asylakte aufgenommen werden.
Menschenrechtsorganisationen, einschließlich der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), kritisieren die Maßnahme als unverhältnismäßig.
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