Im März 2023 brachte Irina Bolgar, die behauptet, die Mutter von Durows drei Kindern zu sein, vor einem Gericht in Genf eine Strafanzeige gegen ihn ein, wie Forbes berichtet. Sie wirft Durow vor, eines ihrer Kinder körperlich misshandelt zu haben. Daraufhin reichte sie ebenfalls eine Klage ein, um das alleinige Sorgerecht zu erlangen. Bolgar sagt außerdem, dass Durow die Kinder seit September 2022 nicht mehr gesehen und die monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von 150.000 Euro eingestellt habe.
Das Gericht wies die ursprüngliche Klage zunächst ab, da der Vorwurf des Kindesmissbrauchs bereits älter als drei Monate war. Nach Bolgars Beschwerde wurde der Fall jedoch zur Verhandlung angenommen.
In der eingereichten Klageschrift beschuldigt Bolgar Durow, ihren 2017 geborenen Sohn zwischen 2021 und 2023 fünfmal körperlich attackiert zu haben. Dies habe dem Kind Verletzungen einschließlich einer Gehirnerschütterung zugefügt und Schlafprobleme verursacht. Sie legte ein ärztliches Attest vom April 2023 vor, das Angstzustände und Schlafstörungen des Kindes bestätigt. Zu diesen Vorwürfen gab es von Durows Seite keine Stellungnahme.
Laut Forbes trafen sich Durow und Bolgar erstmals 2012 in Russland und lebten in Sankt Petersburg, obwohl sie nie rechtlich miteinander verheiratet waren. Nach ihrer Trennung im Jahr 2018 trafen sie sich weiterhin sporadisch in verschiedenen Ländern. Bolgar zog 2019 nach Lettland und 2020 in die Schweiz um.
Die Staatsanwaltschaft in Paris bestätigte, dass Durows Verhaftung in Frankreich nicht in Zusammenhang mit den Vorwürfen des Kindesmissbrauchs steht, so die Nachrichtenagentur RIA Nowosti.
Der Technologie-Milliardär wurde am Mittwochabend freigelassen, muss sich jedoch strengen Auflagen unterwerfen. Der 39-Jährige hinterlegte eine Kaution von fünf Millionen Euro, muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und darf Frankreich nicht verlassen. Ein Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen des Verdachts der Nichtkooperation mit den Behörden bei der Aufklärung von Straftaten wurde eingeleitet, so die Pariser Staatsanwaltschaft.
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