In Bern wurden kürzlich rechtliche Schritte gegen eine 52-jährige Frau eingeleitet. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Bern der Beschimpfung für schuldig befunden, nachdem sie sich an einem Augustnachmittag 2024 auf dem Kornhausplatz aggressiv verhalten hatte.
Unvermittelt spuckte sie einem Mann auf den Oberarm und beschimpfte ihn mit den Worten “F*ck Ukraine”, bevor sie in russischer Sprache weiter auf den Mann einredete.
Zur Tatzeit war die Frau stark alkoholisiert. Eine Atemalkoholprüfung zeigte einen Wert von 1,46 Promille auf.
Aufgrund der Beleidigung verurteilte die Staatsanwaltschaft die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagessätzen zu je 50 Franken und auferlegte ihr, die Verfahrenskosten in Höhe von 300 Franken zu tragen.
Da es nicht das erste Mal war, dass die Frau straffällig wurde, handelt es sich bei dieser Strafe um eine Zusatzstrafe. Die Staatsanwaltschaft rechtfertigte das Urteil damit, dass ihr Verhalten die Würde und den Respekt gegenüber dem Opfer verletzt habe.
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