Ex-CS-Risikochefin Lara Warner verurteilt – „Zeigt keinerlei Reue“!

In der Schweiz wurde erstmals eine ehemalige Spitzenmanagerin der inzwischen aufgelösten Bank Credit Suisse (CS) von den Behörden zur Verantwortung gezogen. Lara Warner, die ehemalige Compliance- und Risikochefin der Bank, muss eine Buße von 100.000 Franken zahlen, weil sie es versäumt hat, einen Verdacht auf Geldwäsche zu melden. Warner kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen.

Warner wurde im Rahmen eines der massivsten Finanzskandale der Credit Suisse verurteilt: Es geht um die Vergabe von Krediten in Höhe von zwei Milliarden Dollar an Mosambik. Diese Gelder sollten eigentlich für den Aufbau einer Fischerei- und Küstenwache eingesetzt werden, verschwanden jedoch größtenteils auf undurchsichtige Weise. Dieser Korruptionsskandal stürzte Mosambik in eine schwere wirtschaftliche Krise.

Im Jahr 2016 wurde auf einem Konto der CS eine verdächtige Zahlung von 7,9 Millionen Dollar verbucht, die als riskant eingestuft wurde. Aber eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäsche (MROS), wie gesetzlich gefordert, erfolgte nicht. Das Schweizer Finanzdepartement (EFD) macht dafür Warner verantwortlich, da sie in die internen Untersuchungen involviert und an den Entscheidungen beteiligt war.

Lara Warner weist diese Vorwürfe zurück. Ihr Anwalt argumentiert, dass sie die Entscheidung zur Nicht-Meldung nicht eigenständig getroffen habe. Darüber hinaus habe die Finanzmarktaufsicht FINMA die Situation bereits 2016 ohne Beanstandungen geprüft. Warner strebt eine gerichtliche Überprüfung an und erwartet, dass die Anklage zurückgewiesen wird.

Zusätzlich zu der Strafe des EFD ist Warner in ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft eingebunden. Dieses untersucht Verwicklungen in punkto Geldwäsche im Zusammenhang mit der besagten Zahlung innerhalb der Mosambik-Affäre. Sowohl eine ehemalige Mitarbeiterin der CS als auch die neue Eigentümerin, die UBS, stehen im Fokus dieser Untersuchungen.

In seiner Begründung führt das EFD aus, dass Warner “keine Reue und Einsicht” zeige. Die Strafe von 100.000 Franken gehört zu den höchsten, die je für eine Verletzung der Meldepflicht im Bereich Geldwäsche verhängt wurden. Ob es zu einem Verfahren vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kommt, hängt von Warners weiteren rechtlichen Schritten ab.

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