Kantone fordern Verbleib ukrainischer Flüchtlinge in Bundesasylzentren während des Asylverfahrens

Mehrere Schweizer Kantone, darunter Zürich, Bern, St. Gallen und Glarus, sprechen sich dafür aus, dass ukrainische Flüchtlinge während der Bearbeitung ihrer Asylanträge in Bundesasylzentren verbleiben sollen. Sie wenden sich gegen eine Unterbringung in den Kantonen bis zur Entscheidung über ihre Asylanträge.

Die Herausforderung der Kantone mit der Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden ist nicht neu, jedoch haben insbesondere die genannten Kantone die unzureichenden Kapazitäten und die Belastung durch eine hohe Anzahl an Asylverfahren betont. In Zürich, St. Gallen und Glarus wird vehement gefordert, dass der Bund für die Unterbringung und Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge aufkommt, deren Verhältnisse oft noch nicht geklärt sind.

Marianne Lienhard (SVP), Vorsteherin des Departements Volkswirtschaft und Inneres von Glarus, bringt es auf den Punkt: “Der Bund soll uns keine Ukrainer mit laufenden Asylverfahren mehr schicken.”

Normalerweise werden Asylsuchende zu Beginn in kollektiven Bundesunterkünften untergebracht. Spätestens nach 140 Tagen – oftmals früher – müssen die Kantone sie jedoch aufnehmen. Dies bringt logistische und finanzielle Herausforderungen mit sich, unter anderem die Bereitstellung von Unterkünften, die Organisation von Schulplätzen und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung.

Vertreter wie Lienhard fordern eine Reform, bei der ukrainische Flüchtlinge bis zur Klärung ihres Status in den Bundeszentren verbleiben sollten. Christof Hartmann (SVP), Sicherheitsdirektor in St. Gallen, unterstützt diese Forderung, da der Bund die nötigen Kapazitäten zur zentralen Betreuung besitze. Ein solches Vorgehen könnte zudem abschreckend auf Asylsuchende wirken, deren Aussichten auf Asyl gering sind. “Das spricht sich herum.”, so Lienhard.

“Das spricht sich herum.”

Ein weiteres großes Thema ist die Integration der ukrainischen Großfamilien. Die Schulen stehen vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Bildung von Kindern ohne Schulerfahrung geht. Auch die Unklarheit über ihre Aufenthaltsdauer und häufige Wohnortwechsel erschweren sowohl die Integration als auch die Planung in den Asylverwaltungen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat Kenntnis von den Sorgen der Kantone und prüft entsprechende Entlastungsmaßnahmen. Ein Sprecher erklärte, dass eine umfassende Analyse der Asylzahlen und Kapazitäten stattfindet und baldige Entscheidungen anstehen.

Die politische Debatte um die Asylpolitik erfährt auch im Parlament Aufmerksamkeit, wo gerade mehrere Maßnahmen diskutiert werden. Dabei geht es unter anderem darum, den Schutzstatus S lediglich Flüchtlingen aus umkämpften Gebieten der Ukraine zu gewähren.

Bundesrat Beat Jans befindet sich in einem politischen Spagat zwischen den Forderungen der Kantone und der Notwendigkeit, humanitäre Standards zu wahren.

Die differenzierte Auseinandersetzung mit der Asylpolitik in der Schweiz und der anhaltenden Spannungen zeigt, wie komplex und intensiv die Diskussionen sind. Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Bund Lösungen finden kann, die sowohl die Kapazitäten der Kantone berücksichtigen als auch den humanitären Ansprüchen gerecht werden.

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