Trotz zahlreicher Herausforderungen und einer politischen Eiszeit bleibt Nord Stream 2 bestehen. Das Kantonsgericht Zug hat einen Nachlassvertrag zwischen dem Betreiber und seinen etwa 150 Gläubigern genehmigt – ein vorläufiger juristischer Durchbruch.
Die tief verschuldete Nord Stream 2 AG, die ursprünglich als strategische Verbindung zwischen russischem Gas und dem deutschen Markt geplant war, erreichte nach langen Verhandlungen mit Investoren und Kreditgebern eine Einigung über einen Schuldenerlass. Am vergangenen Freitag bestätigte ein Schweizer Gericht diese Einigung. Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig rechtskräftig, da eine zehntägige Einspruchsfrist gilt.
Die finanzielle Lage des Unternehmens war kritisch: Europäische Energiekonzerne tätigten milliardenschwere Investitionen, ungenutzte Pipelinekapazitäten und internationale Sanktionen brachten das Unternehmen seit Jahren in eine finanzielle Schieflage. Die Insolvenz konnte bisher nur durch wiederholte Fristverlängerungen für die Nachlassstundung – über das gesetzlich zulässige Maß hinaus – abgewendet werden.
Die weiterhin angespannte politische Situation belastet das Projekt zusätzlich. Der Krieg in der Ukraine, beschädigte Leitungen und Europas Verzicht auf russisches Gas stellen die zukünftige Viabilität von Nord Stream 2 infrage. Trotz der Tatsache, dass hinter den Kulissen scheinbar neue Investoren aus den USA Interesse zeigen, bleibt die Rückkehr in den Energiemarkt eine schwierige Herausforderung.
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