Rechtsextreme provozieren in Wehrmachtsuniformen – Polizei in der Schweiz unternimmt nichts!

Am letzten Wochenende marschierte eine Gruppe von etwa 25 Männern aus verschiedenen europäischen Ländern und den USA, die Wehrmachtsuniformen trugen, durch die Alpen. Ausgestattet mit detaillierten Nachbildungen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, einschließlich Hakenkreuzen und anderer NS-Symbolik, wanderten sie durch belebte Wanderrouten, wo sie unweigerlich auf entsetzte Passanten stießen.

Zeugen beschrieben, wie die Teilnehmer in vollständiger militärischer Montur, einschließlich Stahlhelmen, Offiziersmützen und nationalsozialistischen Insignien marschierten. Dabei waren Swastikas und SS-Runen auf einigen Uniformen deutlich erkennbar. Sie durchquerten öffentlich zugängliche Gebirgsregionen und übernachteten offenbar in Zelten.

Über das Ereignis berichtete zuerst SRF:

Die internationale Besetzung der Gruppe und der offensichtliche Schauwert der NS-Symbole deuten stark darauf hin, dass der Auftritt sorgfältig geplant war. Beobachter glauben, dass dabei die rechtliche Grauzone in der Schweiz ausgenutzt wurde, die bisher solche Auftritte erlaubt.

In vielen europäischen Ländern ist das öffentliche Tragen von Nazi-Uniformen und das Zur-Schau-Stellen derartiger Symbole bereits verboten. Kritiker sehen es als bewusste Legalitätslücke, dass die Gruppe ein Land für ihre Aktion auswählte, in dem solche Auftritte noch nicht gesetzlich untersagt sind.

Die politische Reaktion folgt umgehend: Parlament und Regierung äußern den Wunsch, das öffentliche Zeigen von Nazisymbolen gesetzlich zu unterbinden. Ein geplantes Gesetz würde nicht nur Hakenkreuze und den Hitlergruß verbieten, sondern auch codierte Begriffe wie “88” oder “18”, die in der Szene für “Heil Hitler” und “Adolf Hitler” stehen.

Ein entsprechendes Gesetz ist noch nicht in Kraft, doch der kürzlich geschehene Vorfall dürfte den politischen Handlungsdruck verstärken, weil er zeigt, wie legale Lücken gezielt genutzt werden, um ideologisch aufgeladene Botschaften in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

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